Kaminofen, Bildquelle: pexels.com

Für viele Kaminofenbesitzer könnte der 31. Dezember 2024 der letzte Tag sein, an dem der Ofen unbesorgt befeuert wird. Ab 2025 gelten in Deutschland strengere Grenzwerte für Emissionen aus Kaminöfen und Pelletöfen, was viele Besitzer vor neue Herausforderungen stellt. Wer sein Gerät nicht rechtzeitig umrüstet oder stilllegt, riskiert empfindliche Strafen.

Wer ist betroffen?

Die neuen Regelungen betreffen alle Kaminöfen und Feuerungsanlagen, die seit 1995 errichtet wurden. Diese müssen ab dem 1. Januar 2025 strengere Grenzwerte gemäß der zweiten Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) einhalten. Die Grenzwerte sehen vor, dass die Emissionen von Kohlenmonoxid 1,25 g/m³ und von Feinstaub 0,04 g/m³ nicht überschreiten dürfen. Neuere Anlagen, die seit 2015 eingebaut wurden, erfüllen in der Regel bereits diese Vorgaben.

Energieexperte Alexander Steinfeldt von Co2online rät allen, die unsicher sind, sich an ihren Schornsteinfeger zu wenden. Dieser kann genau prüfen, ob ein Gerät den neuen Anforderungen entspricht.

Was tun bei älteren Kaminöfen?

Besitzer älterer Geräte stehen vor der Wahl: stilllegen, austauschen oder nachrüsten. Letzteres ist möglich, indem ein Staubabscheider eingebaut wird, der die Feinstaubemissionen reduziert. Verbraucher können dabei zwischen aktiven und passiven Staubabscheidern wählen. Aktive Filter sind teurer und benötigen einen Stromanschluss, während passive günstiger, jedoch wartungsintensiver sind.

Steinfeldt erklärt: „Passive Staubabscheider müssen regelmäßig gereinigt und die Filterkassette sollte alle ein bis zwei Jahre gewechselt werden.“ Das bringt zusätzliche Kosten mit sich.

Welche Strafen drohen?

Wer die neuen Vorschriften ignoriert, riskiert hohe Strafen. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sind vorgesehen. Vor einer Bestrafung werden die Besitzer jedoch in der Regel von ihrem Schornsteinfeger über notwendige Maßnahmen informiert und erhalten eine Frist zur Umsetzung. Wird diese ignoriert, könnte das Ordnungsamt einschreiten.

Laut dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks haben die meisten Schornsteinfeger bereits überprüft, ob bestehende Öfen die geforderten Emissionswerte einhalten. Besitzer betroffener Anlagen sollten daher informiert sein.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt jedoch auch Entwarnung für einige Ofenbesitzer: „Offene Kamine, die nur gelegentlich befeuert werden, sind von den neuen Grenzwerten ausgenommen“, erklärt Steinfeldt. Diese Kamine dürfen maximal acht Tage im Monat und nicht länger als fünf Stunden am Tag genutzt werden.

Weitere Ausnahmen betreffen historische Kaminöfen, Herde, Badeöfen und handwerklich gefertigte Kachelöfen. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen, wenn der Aufwand zur Nachrüstung als unzumutbar gilt, beispielsweise wenn ein Ofen die einzige Heizquelle einer Wohneinheit ist.

Kaminofenbesitzer sollten sich rechtzeitig über die neuen Regelungen informieren, um teure Strafen zu vermeiden. Wer unsicher ist, sollte unbedingt seinen Schornsteinfeger kontaktieren, um zu klären, ob der Ofen die neuen Emissionsgrenzwerte einhält oder welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.