Balkonkraftwerk für Mieter – was ist erlaubt und worauf sollte man achten?

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Solarstrom selbst erzeugen – das wünschen sich nicht nur Hausbesitzer, sondern zunehmend auch Mieterinnen und Mieter. Mit einem kompakten Balkonkraftwerk lässt sich dieses Ziel heute ganz einfach umsetzen. Die Anlagen sind steckerfertig, wartungsarm und passen selbst auf kleine Balkone oder Terrassen. Doch bevor man loslegt, sollten einige rechtliche und technische Punkte beachtet werden.

Marken wie tepto zeigen mit ihren Balkonkraftwerke mit Top-Bewertungen, dass der Einstieg in die private Solarenergie längst nicht mehr kompliziert ist. Dennoch gilt: Wer zur Miete wohnt, muss bestimmte Vorschriften und Abstimmungen einhalten, um das Mini-Kraftwerk rechtssicher zu betreiben.

Grundsätzlich erlaubt – aber mit Regeln

Gute Nachrichten zuerst: Mieter dürfen grundsätzlich ein Balkonkraftwerk betreiben. Das hat sich in den letzten Jahren durch politische Unterstützung und Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen etabliert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert ausdrücklich auch kleine, steckerfertige Photovoltaikanlagen für Mietwohnungen.

Wichtig ist jedoch die Abstimmung mit dem Vermieter. Da ein Balkonkraftwerk in der Regel sichtbar an der Balkonbrüstung, Fassade oder auf dem Geländer angebracht wird, sollte vor der Installation eine schriftliche Zustimmung eingeholt werden. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

In der Praxis zeigen viele Vermieter Offenheit für diese nachhaltige Lösung – vor allem, wenn sie ordentlich montiert, optisch dezent und technisch sicher ist.

Zustimmungspflicht und bauliche Aspekte

Die Installation eines Balkonkraftwerks kann unter Umständen als bauliche Veränderung gelten, wenn in die Bausubstanz eingegriffen wird. Bei frei stehenden Systemen oder Aufständerungen auf dem Boden entfällt diese Pflicht meist.

Wird das Modul jedoch fest an der Balkonbrüstung befestigt, sollte der Vermieter einbezogen werden. Auch Eigentümergemeinschaften (WEG) müssen zustimmen, wenn die Fassade verändert wird.

Viele Anbieter – darunter tepto – bieten flexible Montagesets, die ohne Bohren oder Schrauben auskommen. Damit sind Mieter auf der sicheren Seite und können ihr System jederzeit wieder abnehmen, etwa bei einem Umzug.

Technische Voraussetzungen

Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland maximal 800 Watt Ausgangsleistung einspeisen. Entscheidend ist hier die Leistung des Wechselrichters, nicht der Solarmodule. Auch der Anschluss muss bestimmten Normen entsprechen:

  • Nutzung einer Schuko- oder Wieland-Steckdose,
  • Absicherung durch einen Fehlerstromschutzschalter (FI),
  • Rücklaufsperre im Stromzähler, damit keine Einspeisung ins Netz erfolgt.

Systeme wie die von tepto erfüllen alle gängigen Sicherheitsstandards (CE- und VDE-Zertifizierung) und sind so konzipiert, dass sie problemlos in Mietwohnungen betrieben werden können.

Ein weiterer Vorteil: Die Geräte sind meist plug & play – einfach anschließen, Strom erzeugen, fertig. Das macht sie besonders attraktiv für Mieter, die keine baulichen Veränderungen vornehmen dürfen.

Anmeldung nicht vergessen

Auch als Mieter müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden – sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung ist kostenlos und kann online erfolgen.

Viele Netzbetreiber bieten mittlerweile vereinfachte Formulare speziell für steckerfertige Anlagen an. Damit ist der gesamte Prozess in wenigen Minuten erledigt.

Diese Registrierung dient vor allem der Netzsicherheit und Nachvollziehbarkeit, sie ist aber keine Genehmigungspflicht – Sie brauchen also keine offizielle Erlaubnis, sondern lediglich eine Meldung.

Versicherung und Sicherheit

Obwohl die Anlagen sehr sicher sind, sollten Mieter prüfen, ob die eigene Hausrat- oder Haftpflichtversicherung Schäden am Balkonkraftwerk abdeckt. Manche Versicherer schließen Photovoltaik-Komponenten automatisch mit ein, bei anderen kann eine kleine Zusatzoption sinnvoll sein.

Wichtig ist außerdem, die Anlage regelmäßig auf festen Sitz, saubere Module und unbeschädigte Kabel zu kontrollieren – insbesondere nach Sturm oder starkem Regen. Anbieter wie tepto legen ihren Produkten meist klare Wartungshinweise bei, um maximale Sicherheit und Langlebigkeit zu gewährleisten.

Förderungen und steuerliche Vorteile auch für Mieter

Seit 2023 profitieren auch Mieter von der Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf kleiner Solaranlagen. Zudem bieten viele Städte und Gemeinden Zuschüsse für Balkonkraftwerke an – unabhängig davon, ob man Eigentümer oder Mieter ist.

Förderbeträge liegen häufig zwischen 100 und 400 Euro. Die Antragstellung erfolgt online, und in manchen Fällen übernehmen sogar Energieversorger einen Teil der Kosten. Auch tepto informiert auf seiner Website regelmäßig über aktuelle Fördermöglichkeiten und technische Neuerungen.

Alltagstauglichkeit: Was Mieter beachten sollten

Ein Balkonkraftwerk liefert tagsüber Strom, wenn die Sonne scheint – ideal für Geräte, die dauerhaft laufen, etwa Kühlschrank oder Router. Abends oder nachts wird wieder Netzstrom genutzt. Mit einem kleinen Speicher lässt sich die Nutzung zusätzlich optimieren.

Da Mieter häufig weniger Platz haben, lohnt es sich, die Module optimal auszurichten – am besten nach Süden oder Westen. Schon kleine Anpassungen in der Neigung können den Ertrag deutlich erhöhen.

Bei Umzug ist das System einfach mitzunehmen: abstöpseln, demontieren, wieder anschließen – ein klarer Vorteil gegenüber großen Dachanlagen.

Fazit: Nachhaltiger Strom auch in der Mietwohnung

Balkonkraftwerke machen Solarenergie für alle zugänglich – auch für Menschen ohne eigenes Dach. Mit etwas Planung und Abstimmung lässt sich das System sicher und effizient betreiben, ohne die Bausubstanz zu verändern oder hohe Kosten zu verursachen.

Anbieter wie tepto zeigen mit ihren Balkonkraftwerken, dass Qualität, Sicherheit und einfache Handhabung heute selbstverständlich sind. Wer zur Miete wohnt und einen Beitrag zur Energiewende leisten möchte, findet hier die ideale Lösung: klein, flexibel und nachhaltig – ein Schritt in Richtung selbstbestimmter Stromversorgung.