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Die Vogelgrippe hat den Kreis Groß-Gerau erreicht. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut mitteilt, wurden bislang drei Tiere positiv auf das Virus getestet (Stand: 24. Oktober). Betroffen sind zwei Höckerschwäne und ein Silberreiher, die in der Hessenaue, im Gebiet Kühkopf-Knoblochsaue sowie in Büttelborn gefunden wurden. Nach Einschätzung der Behörden ist daher von einer kreisweiten Verbreitung des Virus auszugehen.

Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht

Als Reaktion auf die Funde hat das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Vogelgrippe erlassen. Diese verpflichtet Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet dazu, ihre Tiere entweder in Ställen oder so zu halten, dass ein Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist. Die Regelung gilt zunächst für sechs Monate. Zudem wurden Geflügelschauen untersagt und besondere Hygienemaßnahmen für Betriebe angeordnet.

Ein Ausbruch der Tierseuche hat für betroffene Halter schwerwiegende Folgen: Bei einem positiven Befund muss der gesamte Geflügelbestand getötet werden. Positiv getestete Tiere dürfen nicht geschlachtet werden, sondern werden einer Beseitigungsanlage zugeführt.

Übertragungswege und Vorsichtsmaßnahmen

Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren sowie über deren Ausscheidungen wie Kot oder kontaminierte Einstreu übertragen. Auch der derzeit über Hessen verlaufende Vogelzug begünstigt die Ausbreitung. Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, ist es entscheidend, jeden Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu vermeiden.

Wer tote Vögel findet, sollte diese keinesfalls berühren, sondern das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau informieren. Die Kontaktdaten sind auf der Website des Veterinäramts abrufbar. Meldepflichtig sind insbesondere Hühnervögel (z. B. Fasane, Rebhühner), Gänsevögel (Enten, Gänse, Schwäne), Greifvögel, Eulen, Reiher und Rabenvögel. Nicht relevant sind nach aktueller Lage Tauben und heimische Singvögel wie Amsel, Fink oder Star.

Auch Haustiere können betroffen sein

Das Virus kann unter bestimmten Umständen auch auf andere Tierarten überspringen. Was die Vogelgrippe für Haustiere bedeutet, lesen Sie hier. Hundehalterinnen und -halter sollten besonders darauf achten, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu toten Vögeln oder anderen Wildtieren haben. Tiere mit auffälligem Verhalten sollten ebenfalls dem Veterinäramt gemeldet werden, da auch sie Träger des Virus sein könnten.