Insolvenz Symbolbild
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Nachrichten Rüsselsheim: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Die JobExperten Personal & Service GmbH, Marktstraße 16, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 101122), vertreten durch Ömer Faruk S. (Geschäftsführer), ist am 09.01.2025 um 17:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB bestellt worden.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Berliner Allee 65
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 7076 991
Fax: 06151 7076 998

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Informationen für Schuldner und Drittschuldner der JobExperten

Den Schuldnern der JobExperten wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.