Über das Vermögen der in Rüsselsheim ansässigen Pomak GmbH (Kölner Straße 25, 65428 Rüsselsheim; Amtsgericht Darmstadt, HRB 100401) ist am 26. September 2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführerin M. Feim-Sadik sowie den Mitgeschäftsführer V. Müller vertreten. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Darmstadt den Rechtsanwalt Michael Hirner (Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel. 0611-1504-60, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de).
Tätigkeitsfeld des Unternehmens
Die Pomak GmbH war in verschiedenen Bereichen der Bau- und Dienstleistungen tätig. Zum Geschäftsfeld (Handelsregister) zählten Straßenbau, Arbeitnehmerüberlassung, Kabelverlegung im Hoch- und Tiefbau sowie im Kabelbau, Erdbewegungsarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, EDV-Anschlüsse sowie die Vermietung von Baumaschinen.
Zuständigkeit des Amtsgerichts
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin ihren Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in Deutschland hat.
Aufforderung an Gläubiger
Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) unter Beachtung des § 174 InsO bis spätestens 5. November 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Darüber hinaus sollen Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, kann für daraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Elektronische Zustellung möglich
Gläubiger, die über ein sicheres elektronisches Postfach verfügen, können einer elektronischen Zustellung von Dokumenten zustimmen.
Zahlungen nur an den Insolvenzverwalter
Personen mit bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Pomak GmbH werden ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht mehr an die Gesellschaft, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Prüfungstermin
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Als Stichtag für den Prüfungstermin wurde der 17. Dezember 2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen beim Gericht eingegangen sein:
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Widersprüche gegen Forderungen,
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Anträge zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO).
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