Insolvenz Bischofsheim

Insolvenz Bischofsheim: Die ConSigma Hausverwaltungen GmbH mit Sitz in der Kasteler Straße 16, 65474 Bischofsheim, hat ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Darmstadt (Geschäfts-Nr.: 9 IN 466/25) ordnete am Montag, den 14. Juli 2025 um 09:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Bert von der Kanzlei Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, bestellt. Die Kanzlei ist unter Tel.: 06151-520144-0 sowie online unter www.trebing-bert.de erreichbar.

Verfügungsbeschränkung angeordnet

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO dürfen Verfügungen durch die Antragsgegnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zudem wurde verfügt, dass Zahlungen an die ConSigma Hausverwaltungen GmbH in Bischofsheim untersagt sind. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung ist die Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos angeordnet worden. Dieses wird gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18) geführt, um die spätere Insolvenzmasse zu sichern.

Behörden und Finanzinstitute zur Auskunft verpflichtet

Das Amtsgericht Darmstadt hat sämtliche Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle relevanten Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen mit dem Schuldner zu erteilen. Bei Bedarf sind auch Abschriften zu erstellen. Der vorläufige Verwalter hat dieselben Auskunftsrechte, wie sie auch dem Insolvenzschuldner zustehen würden.

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