Es kommt selten vor, dass sich die Spitzen des rheinland-pfälzischen Gesundheitswesens, von der Ärzteschaft über die Pflege, Hebammen bis hin zu den Klinikmanagern und Städtetag, zu einem derart geschlossenen, gemeinsamen Protest formieren.
Doch das GKV-Gesetz lässt den Akteuren keine andere Wahl:
Das von der Bundesregierung geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedroht in seiner jetzigen Form die Grundpfeiler unserer lokalen Gesundheitsversorgung.
Der Frust im Land ist mehr als verständlich. Die Kliniken und Praxen arbeiten seit Jahren am Limit, belastet durch Inflation, explodierende Kosten und eine bürokratische Überregulierung, die wertvolle Zeit am Patientenbett verschlingt. Dass das Land bereits von einer spürbaren Krankenhaus-Insolvenzwelle erfasst wurde, ist kein theoretisches Schreckensszenario, sondern bittere Realität.
In einer solchen Situation den Rotstift anzusetzen und künftige Tarifsteigerungen für das Personal nicht mehr vollständig zu refinanzieren, ist nicht nur riskant, sondern gesundheitspolitisch fahrlässig. Es gefährdet die ohnehin mühsam errungene Attraktivität von Pflege- und Medizinberufen.
Besonders augenfällig wird die Konzeptlosigkeit der Berliner Pläne beim Thema Vorsorge und ambulante Versorgung: Die Politik fordert gebetsmühlenartig mehr „Ambulantisierung“ und Prävention, deckelt aber im selben Atemzug genau die Budgets, die das ermöglichen sollen. Das ist ein gefährlicher Widerspruch. Wer heute an der Früherkennung spart, zahlt morgen ein Vielfaches für die Behandlung chronischer Spätfolgen.
Dabei liegen konstruktive Alternativen längst auf dem Tisch.
Der Vorschlag der Landesärztekammer, sogenannte versicherungsfremde Leistungen wie die Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger konsequent aus Steuermitteln statt aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten zu finanzieren, ist logisch und gerecht. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht einseitig den Beitragszahlern und Leistungserbringern aufgebürdet werden darf.
Wenn selbst die Kommunen vor einem drohenden Kollaps ihrer Handlungsfähigkeit warnen, weil das lokale Krankenhaus wegzubrechen droht, steht fest: Hier geht es nicht um Detailfragen der Budgetierung. Es geht um die Daseinsvorsorge für die Menschen in unserer Region.
Der Bundesrat und der Bundestag müssen in dieser Woche die Notbremse ziehen. Das GKV-Gesetz mit dem Rasenmäher mag kurzfristig Löcher im Bundeshaushalt stopfen, den langfristigen Preis dafür zahlen aber die Patientinnen und Patienten in der Fläche.





