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Die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg weist ausdrücklich daraufhin, dass entsprechend einer Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau ab sofort im gesamten Stadtgebiet eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Hundehalter werden dringend darum gebeten, sich daran zu halten.

Hintergrund der Maßnahme:

Nach dem erstmaligen Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen gilt in einem 15-Kilometer-Radius um den Fundort Rüsselsheim-Königstädten eine Anleinpflicht für Hunde. Das Stadtgebiet liegt in den zwei Zonen (Kernzone und „Infizierte Zone“), für die der Kreis Groß-Gerau im Rahmen zweier Allgemeinverfügungen verschiedene Anordnungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Schweinepest getroffen hat. Hierzu zählt auch die Anleinpflicht für Hunde, die bereits aufgrund der Brut- und Setzzeit und des Hochwassers in Teilbereichen der städtischen Gemarkung galt.

Bürger werden zudem dringend gebeten, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter Angabe des genauen Fundorts an das zuständige Veterinäramt zu melden. Für Funde in der Gemarkung Ginsheim-Gustavsburg ist das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau zuständig. Über folgenden Link kann man unter „Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?“ ein entsprechendes Meldeformular herunterladen.

Funde können auch via Bürgertelefon (06152-989898, täglich 8 bis 18 Uhr) des Kreises Groß-Gerau gemeldet werden. Das Bürgertelefon steht auch für weitere Rückfragen rund um die ASP zur Verfügung.

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