Die Insolvenz von CB Camper Base Rhein-Main in Ginsheim-Gustavsburg hat zahlreiche Kundinnen und Kunden verunsichert, insbesondere diejenigen, die Anzahlungen für Wohnmobile oder Wohnwagen geleistet haben. Viele fragen sich nun, ob sie Forderungen anmelden müssen und ob sie ihre Fahrzeuge noch erhalten werden. es gibt zahlreiche Vorwürfe gegen die handelnden Personen von Camper Base Rhein-Main GmbH und in weiteren Standorten. Der folgende Überblick erklärt die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit dem laufenden Insolvenzverfahren.

Forderungen anmelden: Wann ist es notwendig?

Ob eine Forderung angemeldet werden muss, hängt davon ab, ob der Insolvenzverwalter die noch nicht erfüllten Verträge fortführt oder nicht. Der Insolvenzverwalter hat grundsätzlich das Wahlrecht, einen Vertrag zu erfüllen oder nicht, sofern beide Seiten ihre Pflichten noch nicht vollständig erfüllt haben. Wurde beispielsweise eine Anzahlung geleistet, aber das Fahrzeug noch nicht geliefert, könnte die Anzahlung zu einer Insolvenzforderung werden, die fristgerecht angemeldet werden muss.

Gläubiger können Ihre Forderungen bis zum 29.10.2024 beim Insolvenzverwalter geltend machen und schriftlich anmelden. Termin zur Gläubigerversammlung ist  Dienstag, 10.12.2024, 09:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt

Werden Fahrzeuge noch geliefert?

Bei bereits bezahlten, aber noch nicht gelieferten Fahrzeugen liegt es in der Entscheidung des Insolvenzverwalters, ob der Vertrag erfüllt wird. Ist die Zahlung jedoch vertraglich bereits vollständig erbracht und wirkt diese als Erfüllung des Vertrages, kann der Insolvenzverwalter keine Wahl mehr treffen. Eine Besonderheit besteht allerdings darin, dass viele Kundinnen und Kunden auf sogenannte A-Konto-Rechnungen gezahlt haben, obwohl der Zahlbetrag zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht fällig war. In diesen Fällen bleibt abzuwarten, wie der Insolvenzverwalter damit umgehen wird.

Praxistipp: Insolvenzverwalter zur Entscheidung auffordern

Da das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können betroffene Kundinnen und Kunden den Insolvenzverwalter gemäß § 103 Abs. 2 S. 2 InsO dazu auffordern, sein Wahlrecht auszuüben. Sollte er dies unterlassen, kann er nicht mehr auf Erfüllung des Vertrages bestehen, und die bereits geleisteten Anzahlungen müssten dann als Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Geld zurück: Chancen auf Rückerstattung

Neben CB Camper Base Rhein-Main betrifft die Insolvenz auch die CB Camper Base Rheinland und CB Camper Base Lörrach GmbH.  Wenn der Insolvenzverwalter sich gegen die Erfüllung der Verträge entscheidet, können Rückzahlungsansprüche lediglich im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Dabei ist die Aussicht auf eine vollständige Rückerstattung gering, da die Quote in der Regel selten zweistellig ausfällt. Das würde bedeuten, das der Großteil der Kunden einen sehr hohen Schaden haben werden. Nach Informationen von BYC-News soll es sich um Schäden im 7-stelligen Bereich handeln

Es besteht jedoch die Möglichkeit, weitere Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens zu prüfen. Wenn ein Unternehmen in Kenntnis der eigenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten weiterhin langfristige Verträge mit Vorauszahlungen abschließt, könnten hier Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen in Betracht gezogen werden. Diese Möglichkeit sollte im Einzelfall von einem Rechtsanwalt geprüft werden. BYC-News liegen mehrere Informationen von Gläubigern vor, das Strafanzeigen gegen handelnde Personen von Camper Base gestellt wurden.