Warnung der Polizei
Warnung der Polizei

Eine 80 Jahre alten Seniorin aus Ginsheim-Gustavsburg wurde Anfang der Woche Opfer von Betrügern. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor der betrügerischen Masche und gibt Verhaltenstipps zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen.

20.000 Euro in Bar gezahlt

Nach Dacharbeiten an ihrem Haus überwies die Seniorin aus Anfang der Woche bereits 20.000 Euro an die ausführende Firma. Am Mittwoch (3. September 2024) tauchten erneut drei „Handwerker“ bei der Frau auf und forderten weitere 20.000 Euro in bar.

Ein 38-Jähriger begleitete die Seniorin anschließend zum Abheben der Summe auf die Bank, während seine zwei Begleiter an der Wohnanschrift der Seniorin warteten. Dank einer aufmerksamen Bankmitarbeiterin, der die Angelegenheit seltsam vorkam, wurde die Polizei verständigt, ohne dass es zur Auszahlung der hohen Geldsumme kam.

Der 38 Jahre alte Mann wurde anschließend vorläufig festgenommen und musste eine erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen. Auch die Personalien seiner beiden Begleiter wurden von der Polizei festgestellt. Der 38-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Wuchers ein. Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen des Geschehens dauern an.

Polizei warnt vor unseriösen Haustürgeschäften

Unabhängig der angebotenen handwerklichen Leistung ist das Vorgehen der Täter nahezu einheitlich: In der Regel tauchen Personen als Handwerker auf und sprechen Hausbesitzer aktiv auf Schäden oder Verunreinigungen unter anderem an ihren Hausfassaden, Dächern, Regenrinnen und Auffahrten an. Gleichzeitig bieten sie an, die Schäden zu beheben oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.

An der Haustür werden mit Hausbesitzern mündlich Preise für die handwerklichen Tätigkeiten ausgehandelt. Die Preise sind entweder von Anfang an viel zu hoch angesetzt oder sind nach Fertigstellung plötzlich um ein Vielfaches höher. Die Bezahlung geschieht dann bar vor Ort, oft durch „Druckausübung“ und sogar durch die Forderung, zu Geldinstituten zu fahren, um das geforderte Geld zu holen.

Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen:

  • Bleiben Sie misstrauisch, bei „Haustürgeschäften“ und spontanen Angeboten angeblicher Handwerker.
  • Lassen Sie sich auch nicht von einem Fahrzeug mit „offizieller“ Beschriftung beirren.
  • Merken Sie sich den Firmennamen und/oder das Kennzeichen und teilen Sie das der Polizei mit.
  • Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie, wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können.
  • Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben.
  • Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
  • Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben.
  • Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.