Unbenannt
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Mit der beunruhigenden Zunahme des Pandemiegeschehens in Deutschland hat das Direktorium des Marienhaus Klinikum Mainz zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter die Aufhebung des Besuchsrechts beschlossen.


Regelung gilt ab sofort

Die Regelung gilt im Marienhaus Klinikum Mainz seit Mittwoch (8. Dezember 2021) bis auf Weiteres. Diese Maßnahme ist mit der Universitätsmedizin Mainz und allen rheinhessischen Kliniken abgestimmt, von denen einige bereits ein temporäres Besuchsverbot verhängt haben.

„Wir bedauern diesen Schritt außerordentlich und uns ist mehr als bewusst was wir uns allen, insbesondere unseren Patienten damit abverlangen“, betont Philipp zu Löwenstein, MKM-Geschäftsführer.

Ausnahmen von der Regelung

Von diesem generellen Besuchsverbot ausgenommen sind Patienten, die sich in besonderen Lebenssituationen befinden:

  • Patienten im Sterbeprozess
  • Kreißsaal: Kindsvater oder eine Vertrauensperson dürfen bei der Geburt mit dabei sein
  • Mutter-Kind-Station: Besuchszeiten für frischgebackene Eltern von 15:00 bis 20:00 Uhr für eine Stunde (1-1-1). Abholung auf MKS mit telefonischer Rücksprache ab 10:30 Uhr möglich. Nur der Kindsvater oder Vertrauensperson darf zu Besuch kommen.

Grundsätzlich sind im Rahmen des generellen Besuchsverbote keine Begleitpersonen mehr zulässig. Ausnahmen werden nur gemacht nach Vorlage:

  • einer Vollmacht oder eines Schwerbehindertenausweises
  • medizinisch begründet oder Dolmetscher nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt
  • bei minderjährigen Patienten grundsätzlich immer Begleitung durch Sorgeberechtigten erforderlich
  • Zutritt nur unter Einhaltung unserer 2Gplus Regelung

Zutritt zum Klinikum:

  • Zutritt nur mit 2G+ Regel (geimpft, genesen) auch für Geimpfte und Genesene ist ein zusätzlicher Testnachweis notwendig (Gültig: 24h als Antigen-Schnelltest bzw. 48h als PCR-Test, Nukleinsäure-Test)
  • Ausgenommen sind Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel und Personen, die notfallmäßig medizinische Hilfe beanspruchen
  • Für Personen mit einer 3-fach Impfung (geboostert) entfällt diese Testpflicht.
  • Zutritt nur mit FFP2 Maske, diese ist durchgängig zu tragen und Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten
  • Das entsprechende Einlassformular ist auszufüllen und steht am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung

Abgabe von Gepäck:

Für den Fall, dass Gepäck oder Utensilien für Angehörige abgegeben werden, bitte folgendes beachten:

  • Annahme von Gepäck/Utensilien: Täglich von 14:00 – 18:00 Uhr am Haupteingang
  • Alles gut leserlich beschriften
  • Auf Wertgegenstände und verderbliche Lebensmittel verzichten
  • Bargeldbetrag auf maximal 20,00 EUR beschränken