Polizeibeamte führten am gestrigen Dienstag zwischen 16:00 und 00:00 Uhr Verkehrskontrollen in Fechenheim durch. Unter anderem wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, hierbei wurden auf der Hanauer Landstraße trotz schwachen Verkehrsaufkommens insgesamt 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen.
Weiterhin fertigten die Beamten im Zuge der Kontrollmaßnahmen, die auch am Mainkurkreisel stattfanden, insgesamt 15 Ordnungswidrigkeiten und 5 Strafanzeigen. Drei der Strafanzeigen wurden wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt und richteten sich gegen Fahrer von Pedelecs, deren Räder nicht als solche versichert waren.
Polizisten staunten nicht schlecht
Nicht schlecht staunten die Beamten, als sie ein Pedelec überprüften, bei dem die Trittunterstützung dieses zu einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 140 km/h beschleunigen kann. Die Beamten stellten das Rad zwecks Vorführung bei einem Gutachter sicher.
Ein weiterer Pedelecfahrer versuchte sich gegen 18:30 Uhr der Kontrolle zu entziehen, die Beamten konnten ihn jedoch nach kurzer Nacheile festnehmen, ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv, sodass eine Blutentnahme durchgeführt wurde.
Die Frankfurter Polizei wird auch in Zukunft Verkehrskontrollen auch in Bezug auf Pedelecs im Stadtgebiet durchführen, um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen.
Was ist ein Pedelec?
Ein Pedelec (kurz für „Pedal Electric Cycle“) ist ein Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung. Der Elektromotor unterstützt den Fahrer nur dann, wenn aktiv in die Pedale getreten wird – und das bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Sobald diese Grenze erreicht ist oder nicht mehr getreten wird, schaltet sich die Motorunterstützung automatisch ab. Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder, benötigen weder Führerschein noch Versicherung und dürfen auf Radwegen genutzt werden. Sie unterscheiden sich damit von sogenannten S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren und als Kleinkrafträder eingestuft werden.