Über das Vermögen der BEX Coffee GmbH mit Sitz am Tituscorso 2 B in Frankfurt am Main hat das Amtsgericht Darmstadt (HRB 106092) am 17. November 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Geschäftsführer des Unternehmens ist Bogachan Göksu. Die Anordnung erfolgte um 16:30 Uhr im Rahmen eines laufenden Insolvenzantragsverfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing von der Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Darmstadt. Trebing ist damit beauftragt, die finanzielle Lage des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Weitere Informationen zur Insolvenz der BEX Coffee GmbH
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) dürfen Verfügungen der BEX Coffee GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zudem wurde Schuldnern des Unternehmens untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist Trebing ermächtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Für die Abwicklung der Gelder wird ein insolvenzrechtliches Sonderkonto eingerichtet, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entspricht (Urteil vom 7. Februar 2019, IX ZR 47/18). Gleichzeitig fordert das Gericht Banken, Finanzbehörden, Kreditinstitute, Sparkassen sowie das Kraftfahrt-Bundesamt auf, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle notwendigen Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen zu erteilen. Diese Informationen müssen in dem Umfang bereitgestellt werden, wie sie auch gegenüber der Schuldnerin selbst zu erteilen wären.
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