Hundewelpen auf Trödelmarkt: Am Samstagmorgen, den 29. März 2025, wurde die Frankfurter Polizei gegen 09:00 Uhr über einen Vorfall auf dem Flohmarkt am Schaumainkai informiert. Laut der Mitteilung wurden dort Hundewelpen zum Verkauf angeboten. Die alarmierten Beamten begaben sich umgehend zum Flohmarkt, wo sie tatsächlich eine Hündin und fünf kleine Welpen in einem Korb vorfanden. Die Standbetreiber, ein 34-jähriger Mann und eine 27-jährige Frau, erklärten den Polizisten, dass die Hunde keinesfalls zum Verkauf angeboten würden. Diese Erklärung wirkte jedoch wenig glaubwürdig, da die Tiere keinerlei Hinweise auf Impfungen oder andere erforderliche Nachweise bezüglich ihrer rechtlichen Behandlung vorweisen konnten.
Die Situation war bereits aus mehreren Gründen besorgniserregend
Zum einen wurde die Frage aufgeworfen, ob die Tiere unter den richtigen Bedingungen gehalten wurden. Zum anderen deuteten die fehlenden Impfnachweise darauf hin, dass die Hundewelpen möglicherweise nicht ausreichend tierärztlich versorgt worden waren. Solche Mängel können nicht nur das Wohlbefinden der Tiere gefährden, sondern auch gesundheitliche Risiken für den Menschen mit sich bringen, insbesondere wenn die Welpen in einem öffentlichen Umfeld wie einem Flohmarkt ohne entsprechende Nachweise ausgestellt werden.
Angesichts der Unklarheiten und der besorgniserregenden Umstände beschlossen die Beamten, die Tiere sicherzustellen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurde entschieden, die Hundewelpen und die Hündin in ein Tierheim zu überführen, um sie dort weiter zu versorgen und ihren Gesundheitszustand zu überprüfen.
Verhalten der Hundewelpen-Standbetreiber
Das Verhalten der Standbetreiber, insbesondere das Fehlen der erforderlichen Nachweise und die widersprüchlichen Aussagen, führten dazu, dass gegen sie Ermittlungen aufgenommen wurden. Sie müssen sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Das Tierschutzgesetz stellt sicher, dass Tiere nicht nur artgerecht gehalten werden müssen, sondern dass auch der Handel mit ihnen unter strengen Auflagen steht. Insbesondere sind die Gesundheitsversorgung, die Impfung sowie die ordnungsgemäße Registrierung der Tiere gesetzlich vorgeschrieben.
Im vorliegenden Fall könnte es sich um eine Verletzung des § 11 des Tierschutzgesetzes handeln, der die Haltung, den Handel und die Zucht von Tieren regelt. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung das Ziel, Tiere vor Ausbeutung und Misshandlung zu schützen und sicherzustellen, dass sie in einem gesunden und artgerechten Umfeld aufwachsen. Das Verhalten der Standbetreiber könnte nicht nur gesundheitliche Risiken für die Welpen, sondern auch rechtliche Konsequenzen für sie nach sich ziehen. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, auf die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen zu achten, um das Wohl von Tieren in unserer Gesellschaft zu gewährleisten.