Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der China Construction Bank Corporation, Niederlassung Frankfurt, schwerwiegende Maßnahmen ergriffen. Anlass ist eine Sonderprüfung im Jahr 2024, bei der gravierende organisatorische Mängel festgestellt wurden.
Wie die BaFin mitteilte, war in den geprüften Bereichen – insbesondere im Kreditgeschäft sowie in der Bewertung der Risikotragfähigkeit – keine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gegeben. Die Mängel stellen einen Verstoß gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) dar, der Banken zur Einrichtung einer wirksamen und angemessenen Organisation verpflichtet.
Als Reaktion ordnete die Aufsichtsbehörde an, dass die Niederlassung der staatlichen chinesischen Großbank ihre organisatorischen Defizite unverzüglich behebt. Darüber hinaus muss das Institut bis zur vollständigen Mängelbeseitigung zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Die BaFin machte deutlich, dass beide Maßnahmen inzwischen bestandskräftig sind.
Scharfer Blick auf Risikomanagement der Frankfurter Bank
Im Zentrum der Kritik steht das Risikomanagement der Frankfurter Niederlassung. Laut KWG müssen Kreditinstitute Risiken angemessen identifizieren, bewerten und steuern können. Dazu gehört ein funktionierendes Risikocontrolling sowie eine übergreifende Gesamtbanksteuerung. Ziel ist es, die Risikotragfähigkeit eines Instituts zu jeder Zeit sicherzustellen.
Die BaFin prüft im Rahmen ihrer Aufsicht detailliert, wie Banken mit Risiken umgehen – von der Identifikation bis hin zur Ableitung von Maßnahmen. Kommen Mängel ans Licht, ist sie befugt, verbindliche Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört neben der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung auch die Anordnung zusätzlicher Kapitalpuffer.
Die Frankfurter Niederlassung gehört zum Netzwerk einer der größten Banken der Welt – der staatlich kontrollierten China Construction Bank Corporation mit Hauptsitz in Peking. Eine Stellungnahme der Bank zu den konkreten Vorwürfen liegt bislang nicht vor. Branchenkenner erwarten jedoch, dass das Institut die beanstandeten Strukturen nun zügig reformieren muss, um weiteren aufsichtsrechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Die BaFin wird die Umsetzung der Maßnahmen genau beobachten. Bis dahin bleibt die Bank in der Pflicht – organisatorisch wie finanziell.