Während die Eigenanteile für einen Platz im Altenheim in der Region Rheinhessen weiterhin steigen und bundesweit Zehntausende Pflegeplätze fehlen, gerät ein über Jahre als unumstößlich geltender Standard ins Wanken: das Recht auf ein Einzelzimmer.
Immer lautstärker wird in Politik, Kommunen und der Pflegewirtschaft darüber diskutiert, ob starre Landesquoten für Einzelzimmer angesichts klammer Pflegekassen, explodierender Baukosten und endloser Wartelisten noch zeitgemäß sind. Was einst als Meilenstein für die Würde pflegebedürftiger Menschen gefeiert wurde, entwickelt sich in der Praxis zunehmend zu einer gewaltigen Versorgungsbremse.
Starre Bauvorschriften im Kritikfeuer: Wenn Verordnungen Plätze vernichten
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Bundesländer verbindliche Einzelzimmerquoten erlassen. Wo früher Mehrbettzimmer an der Tagesordnung waren, mussten Neu- und Umbauten fortan zu 80 bis 100 Prozent auf Einzelzimmer ausgerichtet werden. Das Ziel der Gesetzgeber war edel: Heimbewohnern sollte maximale Privatsphäre, Intimsphäre und Selbstbestimmung garantiert werden. Doch die Realität in den Einrichtungen sieht heute ernüchternd aus.
Beim Umbau älterer Bestandsbauten standen Träger vor unlösbaren Aufgaben. Wer große Doppelzimmer in Einzelzimmer mit jeweils eigenem, rollstuhlgerechtem Bad umwandeln musste, verlor zwangsläufig Grundfläche und damit natürlich auch Betten. Ganze Etagen mussten kapazitativ zurückgebaut werden. Die Folge: Bundesweit fehlen Schätzungen von Branchenverbänden zufolge derzeit rund 60.000 Pflegeheimplätze.
Bei einer gleichzeitig rasant alternden Gesellschaft führt diese Regulierungspolitik in einen absehbaren Kollaps. Pflegeheime müssen hilfesuchende Angehörige täglich abweisen, weil die vorhandenen Räumlichkeiten wegen formaler Auflagen nicht voll belegt werden dürfen oder der Umbau finanziell unrentabel geworden ist.
Finanzieller Kollaps im Altenheim: Pflegekassen am Limit, Eigenanteile unbezahlbar
Parallel zum Platzmangel spitzt sich die wirtschaftliche Lage dramatisch zu. Die soziale Pflegeversicherung verzeichnet seit Jahren tiefrote Zahlen. Steigende Löhne durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz sowie die drastische Inflation bei Lebensmitteln, Energie und Medizinprodukten haben die Betriebskosten der Heime nach oben getrieben. Da die Pflegekasse nur festgelegte Pauschalen zahlt, werden alle Kostensteigerungen direkt auf die Bewohner umgelegt.
Vor allem in Verdichtungsräumen und Ballungsgebieten führt dies dazu, dass immer mehr Seniorinnen und Senioren ihre eigenen Ersparnisse innerhalb kürzester Zeit aufzehren.
Reicht die Rente nicht aus, tritt die kommunale Sozialhilfe im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ ein. Damit wird die Finanzkrise der Pflegekassen direkt auf die Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte abgewälzt. Gesundheitsökonomen und Trägerverbände fordern daher eine radikale Umkehr:
Wenn der Bau von Einzelzimmern die Investitionskosten pro Platz in unbezahlbare Höhen treibt, muss das Doppelzimmer als kostengünstigere und schneller verfügbare Alternative wieder zugelassen werden.
Konflikt im Altenheim: Zwischen Sparzwang und Würde im Alter
Verbraucherschützer, Pflegeethiker und Patientenvertretungen schlagen angesichts dieser Bestrebungen jedoch Alarm.
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) betont, dass ein eigenes Zimmer kein entbehrlicher Luxus ist. Es bildet den letzten Rückzugsort eines Menschen, der seine bisherige Häuslichkeit aufgeben musste.
In Doppelzimmern prallen im Alltag unweigerlich schwere Schicksale aufeinander: Unterschiedliche Schlafrhythmen, Fernsehkonsum mitten in der Nacht oder die Konfrontation mit fortgeschrittener Demenz des Bettnachbarn führen regelmäßig zu enormen psychischen Belastungen für alle Beteiligten. Hinzu kommt der medizinische Aspekt: In Zeiten von multiresistenten Keimen und Infektionswellen bieten Einzelzimmer einen unverzichtbaren Basisschutz.
Zudem zeichnet sich eine soziale Spaltung ab, denn erste Sozialhilfeträger beginnen bereits damit, die Übernahme der Mehrkosten für Einzelzimmer bei Sozialhilfeempfängern kritisch zu hinterfragen oder abzulehnen, wodurch die Befürchtung naheliegt, dass in den Einrichtungen schleichend eine Zweiklassenpflege entsteht: Das Einzelzimmer für Selbstzahler, das Doppelzimmer für all jene, die auf den Staat angewiesen sind.
Zahlen & Fakten:
Rheinland-Pfalz ist im bundesweiten Vergleich weit vorne dabei, laut Daten der amtlichen Pflegestatistik sind rund 75 Prozent aller vollstationären Pflegeplätze im Land als Einzelzimmer ausgelegt. Nur ein Viertel verteilt sich auf Doppelzimmer.
Ein Einzelzimmer verursacht im Bau und Betrieb deutlich höhere Quadratmeterkosten. Diese schlagen sich in den gesondert berechneten Investitionskosten nieder, die Bewohner in RLP im Schnitt mit 460 bis 480 Euro monatlich komplett aus eigener Tasche tragen müssen.
Zählt man den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen, liegt der monatliche Brutto-Rechnungsbetrag in RLP bei rund 2.850 Euro. Nach Abzug des gesetzlichen Pflegekassen-Zuschlags (15 % im 1. Jahr) verbleibt für Neueinsteiger ein effektiver Eigenanteil von durchschnittlich ca. 2.650 Euro pro Monat.







