Die Firma Albert van Zoonen B.V. aus Schagen hat aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes einen umfangreichen Rückruf von Rewe ja! Frühlingsrollen eingeleitet. Betroffen ist das beliebte Tiefkühlprodukt der Eigenmarke „ja!“. Grund für die Maßnahme ist ein Fehler im Abfüllprozess: In die Verpackungen für die vegetarische Variante mit Gemüse wurden versehentlich Frühlingsrollen mit Hähnchenfleisch gefüllt. Diese enthalten die Zutat Senf, die auf der Verpackung der Gemüse-Frühlingsrollen nicht als Allergen deklariert ist.

Produktdetails und betroffene Chargen
Der Rückruf von Rewe ja! Frühlingsrollen bezieht sich auf ein sehr spezifisches Zeitfenster der Produktion. Kunden sollten die Angaben auf ihrer Verpackung genau prüfen:
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Produkt: ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse (400 g, tiefgefroren)
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Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 19-04-2027
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Chargennummer: L26019
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Produktionszeitraum: Ab Uhrzeit 14:30 bis einschließlich 16:16 Uhr
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EAN-Code: 4337256939256
Produkte mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten oder Zeitstempeln sind von diesem Rückruf von Rewe ja! Frühlingsrollen ausdrücklich nicht betroffen und können bedenkenlos verzehrt werden.
Gesundheitsrisiko für Allergiker
Für Personen, die unter einer Senf-Allergie leiden, stellt der Verzehr eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar. Da Senf ein starkes Allergen ist, das schwere allergische Reaktionen auslösen kann, wird dieser Gruppe dringend vom Verzehr abgeraten. Für Personen ohne Senf-Allergie ist das Produkt gesundheitlich unbedenklich, entspricht jedoch aufgrund des enthaltenen Hähnchenfleisches nicht der Kennzeichnung als vegetarisches Gemüse-Produkt.
Informationen für Kunden in der Region
Der Rückruf von ja! Frühlingsrollen betrifft Märkte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Verbraucher, die das betroffene Produkt bereits gekauft haben, können dieses in ihrem jeweiligen Markt zurückgeben.
Der Kaufpreis wird in vollem Umfang erstattet, wobei die Vorlage eines Kassenbons nicht notwendig ist. Das Unternehmen hat die betroffene Ware bereits aus dem Verkauf nehmen lassen und entschuldigt sich bei den Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Hier gibt es weitere Verbraucherwarnungen.
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