Das Amtsgericht Mainz hat am 01. Juli 2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der büroPARTNERteam Einrichtungs-GmbH, mit Sitz in der Hilgestraße 14 in 55294 Bodenheim, offiziell eröffnet. Das Unternehmen war im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 7931 eingetragen.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke von der Kanzlei Hezel-Hancke, Kaiserstraße 39 in 55116 Mainz, bestellt. Er ist ab sofort für die Abwicklung des Unternehmensvermögens zuständig. Gläubiger können sich direkt an seine Kanzlei wenden (Tel.: 06131/3270-400, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de).
Gläubiger sind zur Anmeldung aufgefordert
Gläubiger des Unternehmens werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis spätestens zum 22. August 2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Den Anmeldungen sind geeignete Nachweise wie Rechnungen und Verträge beizufügen.
Zudem sind alle Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen, verpflichtet, diese unverzüglich dem Insolvenzverwalter zu melden. Dabei müssen Art und Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie der betroffene Gegenstand konkret benannt werden. Eine unterlassene oder verspätete Mitteilung kann zu Schadensersatzpflichten führen.
Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter
Personen, die noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber der büroPARTNERteam Einrichtungs-GmbH haben, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten sind (§ 28 Abs. 3 InsO). Zahlungen an das Unternehmen selbst sind unwirksam.
Schriftliches Verfahren – wichtige Termine
Das Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25. September 2025. Bis zu diesem Datum müssen alle Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge – etwa zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder zur Betriebsverwertung – schriftlich beim Insolvenzgericht eingehen.
Einsicht in Unterlagen
Die Insolvenztabelle sowie die eingereichten Anmeldungsunterlagen werden in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereitgelegt. Dies erfolgt innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin.
Das Verfahren dürfte insbesondere für regionale Lieferanten, Kunden und Geschäftspartner von Bedeutung sein. Ob und in welchem Umfang mit einer Quote auf ausstehende Forderungen zu rechnen ist, wird erst im weiteren Verlauf des Verfahrens deutlich werden.