Aufgrund eines Fahndungshinweises nahmen Bundespolizisten am Montagabend (29. Juli 2024) eine 52 Jahre alte Spanierin bei ihrer Ankunft aus Madrid noch am Flugzeug fest. Gegen die Frau bestand ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Mordes.
Restfreiheitsstraße von 2.146 Tagen zu verbüßen
Im Jahr 1994 hatte das Landgericht Mainz die Frau wegen eines im Jahr 1993 begangenen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Nach rund 7 Jahren in Haft erfolgte die Abschiebung der 52-Jährigen nach Spanien. Da sie nun nach Deutschland zurückkehrte, muss sie eine Restfreiheitsstrafe von 2.146 Tagen, also fast sechs Jahren, verbüßen.
Nach der Verhaftung lieferten Bundespolizisten die Spanierin am Montag noch in die Justizvollzugsanstalt ein.