Symbolbild Polizei Rheinland-Pfalz auf der Autobahn - BYC-News

Ein ereignisreicher Abend für die Polizei Bingen: Innerhalb weniger Stunden mussten die Beamten gleich mehrfach einschreiten. Zunächst kam es an der Kreuzung Saarlandstraße / Stefan-George-Straße / Drususbrücke zu einem Auffahrunfall mit verletzten Personen, bei dem Alkohol im Spiel war. Später am Abend wurden zwei E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Die Polizei leitete in allen Fällen entsprechende Verfahren ein. Die Vorfälle zeigen einmal mehr, wie gefährlich der Mischkonsum von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr ist – und wie konsequent die Polizei reagiert.

Auffahrunfall mit 2,4 Promille bei Bingen

Gegen 18:10 Uhr kam es an der vielbefahrenen Kreuzung Saarlandstraße / Stefan-George-Straße / Drususbrücke zu einem Auffahrunfall. Eine Autofahrerin hatte an der rot zeigenden Ampel angehalten, als ein 57-jähriger Mann mit seinem Fahrzeug auf ihr Auto auffuhr. Durch den Aufprall wurden die beiden Insassinnen des vorderen Fahrzeugs leicht verletzt und klagten über Nackenschmerzen.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Einsatzkräfte bei dem Unfallverursacher deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,40 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein einbehalten. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige und eine mehrmonatige Sperre der Fahrerlaubnis.

Zwei E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss in Bingen gestoppt

Nur rund eine Stunde später, gegen 19:00 Uhr, kontrollierte die Polizei einen 37-jährigen E-Scooter-Fahrer auf dem Rheinkai. Der Mann zeigte deutliche körperliche Auffälligkeiten, räumte auf Nachfrage den Konsum von Marihuana ein. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht, woraufhin die Weiterfahrt untersagt und eine Blutentnahme durchgeführt wurde.

Gegen 21:40 Uhr fiel einer Streife schließlich ein E-Scooter-Fahrer im Mühlweg auf, der bereits mehrfach wegen Fahrten unter Drogeneinfluss polizeibekannt ist. Bei der dritten Kontrolle innerhalb von sechs Wochen zeigte der 24-Jährige erneut typische Anzeichen einer Beeinflussung – ein Schnelltest wies Amphetamine nach. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutprobe entnommen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht ihm eine Geldbuße von rund 1.500 Euro.