Nachrichten Bingen: Am Morgen des 4. Januar 2025 war die Polizeiinspektion Bingen gleich mehrfach gefordert. In zwei voneinander unabhängigen Fällen wurden Verstöße festgestellt, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fahren trotz Fahrerlaubnissperre und fehlendem Versicherungsschutz
Gegen 09:15 Uhr fiel einer Polizeistreife in der Hitchinstraße ein Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger auf. Der Fahrer, ein 55-Jähriger, war der Polizei nicht unbekannt: Bereits im Dezember wurde er ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt. Eine erneute Kontrolle bestätigte den Verdacht – der Mann stand trotz bestehender Fahrerlaubnissperre erneut am Steuer. Doch das war nicht alles: Das Zugfahrzeug war laut Versicherungsmitteilung nicht mehr versichert.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, entfernten die Kennzeichen und leiteten zwei weitere Verfahren gegen den Fahrer ein – wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Cannabis am Steuer – Beratungsgespräch mit Folgen
Bereits am frühen Samstagmorgen, gegen 06:00 Uhr, suchte ein 60-jähriger Mann die Polizeiinspektion Bingen auf. Ursprünglich wollte er sich in einer Mietstreitigkeit beraten lassen. Doch während des Gesprächs fiel den Beamten auf, dass der Mann Anzeichen von Drogenkonsum zeigte. Auf Nachfrage räumte er ein, kurz zuvor Cannabis konsumiert zu haben – und mit dem Pkw zur Wache gefahren zu sein.
Eine Blutentnahme zur Beweisführung wurde angeordnet. Den Mann erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss.