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Polizei Symbolbild

Die Polizei Ingelheim warnt: Aktuell befinden sich zahlreiche Schreiben eines vermeintlichen Inkasso-Unternehmens im Umlauf, die zur Überweisung angeblich offener Forderungen auffordern. In dem vorliegenden Fall erhielten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ein Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts vom Inkasso-Unternehmen „INKASSO HAUPTZENTRALE FRANKFURT/KÖLN“.


Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „DEUTSCHE JACKPOT LOTTO 6-49“

In diesem Schreiben werden Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, einen bestimmten Betrag mittels beigefügten Zahlschein auf ein ausländisches Bankkonto – erkennbar an der IBAN – zu überweisen. Als Grund der Forderung wird eine Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „DEUTSCHE JACKPOT LOTTO 6-49“ angeführt, bei dem sich die Empfänger der Schreiben im Vorfeld telefonisch angemeldet hätten. Die daraus resultierenden Kosten wären nicht beglichen worden. Es ist zu erwarten, dass auch weiterhin Haushalte derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderung erhalten werden.

Daher warnt die Polizei vor dieser Betrugsmasche und rät den Bürgerinnen und Bürgern:

  • Prüfen Sie vor einer Überweisung die jeweilige Forderung auf Richtigkeit
  • Recherchieren Sie zu den jeweiligen Absenderfirmen und Kontoverbindungen
  • Informieren Sie sich bei der Verbraucherzentrale
  • Die Verbraucherzentrale hat eine Liste mit bekannten unseriösen IBAN und Namen von betrügerischen Inkassounternehmen zusammengestellt
  • Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre örtliche Polizeidienststelle

Das BKA warnt vor einer weiteren Betrugsmasche

Derzeit erhalten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Anrufe – angeblich im Namen des Bundeskriminalamts. Am Telefon behauptet eine automatische Stimme, dass der Personalausweis der Angerufenen überprüft werden müsse und sie den Anweisungen folgen sollen, um die Überprüfung zu ermöglichen. Zur Warnmeldung vom BKA