Warnung vor SLS-Consulting – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat eine offizielle Warnung bezüglich der Online-Plattform sls-consulting herausgegeben. Die unbekannten Betreiber der Webseite werben derzeit intensiv um Arbeitskräfte und bieten eine vermeintlich seriöse Anstellung als „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ an. Hinter diesen Stellenanzeigen verbirgt sich jedoch ein schwerwiegender Verdacht: Die Finanzaufsicht geht davon aus, dass die Hintermänner ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis gewerbsmäßige Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen betreiben.
Die Behörde stellt in diesem Zusammenhang ausdrücklich klar, dass keinerlei geschäftlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen dieser Plattform und der ordnungsgemäß eingetragenen Gesellschaft SLS Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in München besteht.
Funktionsweise der Betrugsmasche als „Treuhandassistent“ für die SLS-Consulting
Das konkrete Aufgabenprofil der angebotenen Stellen der SLS-Consulting birgt für die Bewerber erhebliche rechtliche Risiken. Die Aufgabenstellung sieht vor, dass die angestellten Mitarbeiter über ihre privaten, inländischen Bankkonten Geldeingänge von fremden Dritten entgegennehmen. Diese Beträge sollen anschließend nach genauer Anweisung der Auftraggeber weitergeleitet oder in digitale Kryptowerte umgetauscht werden. Nach den aktuellen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden stammen diese überwiesenen Gelder mit hoher Wahrscheinlichkeit aus vorangegangenen Straftaten, insbesondere aus Online-Betrugsdelikten, bei denen andere Personen geschädigt wurden.
Die Bafin weist darauf hin, dass diese Praxis in der Vergangenheit häufig unter der Berufsbezeichnung „Treuhandassistent/in“ maskiert wurde und die Angestellten Gefahr laufen, sich wegen Geldwäsche strafbar zu machen. Da jeglicher gewerblicher Transfer sowie der Tausch von Geldern in Deutschland strikt erlaubnis- beziehungsweise zulassungspflichtig sind, handelt es sich um eine illegale Tätigkeit.
Rechtliche Grundlagen und Schutzmaßnahmen für Verbraucher
Wer auf dem deutschen Finanzmarkt Zahlungsdienste oder Dienstleistungen im Bereich der Kryptomärkte erbringen möchte, benötigt zwingend eine vorherige Konzession oder Zulassung durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Die aktuelle Warnpublikation der Bundesanstalt erfolgt auf Grundlage von § 8 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) in Verbindung mit § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Verbraucher und Arbeitssuchende können den legalen Status und die Autorisierung eines Marktteilnehmers jederzeit selbstständig und kostenfrei in der offiziellen Unternehmensdatenbank auf der Internetpräsenz der Aufsicht überprüfen.
Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern warnt die Bafin vor der Zunahme von komplexem Finanzbetrug im Internet. Neben fingierten Jobangeboten betrifft dies auch betrügerische Online-Anlageplattformen. Bürgerinnen und Bürger werden zu äußerster Skepsis und gründlicher Recherche aufgerufen, bevor sie finanzielle Transaktionen durchführen oder persönliche Kontoverbindungen für vermeintliche Arbeitgeber zur Verfügung stellen. In der behördlichen Aufklärungsrubrik „Finanzbetrug erkennen“ veröffentlicht die Aufsicht fortlaufend aktuelle Warnmeldungen zu unberechtigt agierenden Akteuren.





