Symbolbild Umzug Wohnung
Symbolbild Umzug Wohnung

Bürgerinnen und Bürger in Bad Kreuznach können ihren Wohnsitz nun ganz bequem digital anmelden, ohne persönlich das Einwohnermeldeamt aufsuchen zu müssen. Mit der neuen elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) bietet die Stadt einen modernen Online-Service, der den Ummeldeprozess vollständig digitalisiert – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und Reisepasses.

Anmeldung über zentrale Plattform

Die Anmeldung erfolgt über die zentrale Plattform https://wohnsitzanmeldung.gov.de/.

Reaktionen der Stadtspitze Bad Kreuznach

Oberbürgermeister Emanuel Letz und Beigeordneter Markus Schlosser begrüßten den digitalen Fortschritt: „Mit der Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger können ihren Wohnsitz nun bequem von zu Hause aus anmelden – ohne Terminvereinbarung und Wartezeiten im Amt. Das spart Zeit, reduziert den Verwaltungsaufwand und macht unseren Bürgerservice effizienter.“

Voraussetzungen für die Anmeldung in Bad Kreuznach

Für die Anmeldung benötigen Bürgerinnen und Bürger einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN oder eine eID-Karte, ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät, eine Wohnungsgeberbestätigung (sofern die Wohnung nicht im eigenen Besitz ist), eine E-Mail-Adresse, die AusweisApp und ein behördliches Nutzerkonto (z.B. BundID). Nach der elektronischen Anmeldung wird der Chip im Ausweisdokument online aktualisiert. Zudem wird eine elektronische Meldebestätigung ausgestellt. Der neue Adressaufkleber wird dem Bürger anschließend per Post zugeschickt.

Grundlage der digitalen Lösung

Die Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung wurde durch das länderübergreifende Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg ermöglicht, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes zusammen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat entwickelt wurde. Die Umsetzung erfolgt nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“, bei dem ein Land oder eine Allianz eine digitale Lösung zentral entwickelt und sie anschließend anderen Bundesländern und Kommunen zur Verfügung stellt.