Bad Kreuznach/Siegen – Über das Vermögen der Wagner + Kühner GmbH mit Geschäftssitz in der Mainzer Straße 30 in 55545 Bad Kreuznach und dem registerrechtlichen Sitz in Siegen wurde am 25. Juni 2025 um 14:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Bad Kreuznach.
Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, Fachanwalt für Insolvenzrecht, mit Kanzleisitz in der Schlossstraße 6 in 55543 Bad Kreuznach, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0671 / 2987280 sowie per E-Mail unter info@lieser-rechtsanwaelte.de erreichbar.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist J. Zimmermann. Künftige Verfügungen der Wagner + Kühner GmbH bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um rechtswirksam zu sein. Das Unternehmen darf also nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen.
Gläubigerhinweis der Wagner + Kühner GmbH
Alle Schuldner der Wagner + Kühner GmbH wurden durch das Gericht dazu aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung). Verstöße könnten sonst als nicht schuldbefreiend gewertet werden.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen die Entscheidung kann durch die Antragstellerin sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Gläubiger sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung und muss beim Amtsgericht Bad Kreuznach eingehen. Die vollständige Entscheidung ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient der Information über ein laufendes Insolvenzverfahren und basiert auf einer amtlichen Mitteilung des Insolvenzgerichts. Weitere Entwicklungen bleiben abzuwarten.