Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wies Elementec GmbH mit Sitz in Spabrücken (Huberstraße 20-22, HRB 23392), vertreten durch Geschäftsführer T. Gäns, ist am 29. Oktober 2025 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet worden.

Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Fenstern, Türen und Bauelementen.

Ab sofort dürfen Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden. In dieser Funktion wurde Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Fachanwältin für Insolvenzrecht, bestellt. Sie ist über die Kanzlei Dr. Schiebe & Coll. in Bad Kreuznach erreichbar (Dr.-Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/20278902-0, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de).

Schuldner des Unternehmens werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der Entscheidung des Insolvenzgerichts zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden.

Rechtsmittelhinweis

Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bad Kreuznach (John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, E-Mail: safe-sp1-1441806128658-015910038) einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts für das Hauptinsolvenzverfahren infrage stellen möchten.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss den angefochtenen Beschluss benennen und von der einreichenden Person oder ihrem Vertreter unterzeichnet sein. Wird nur ein Teil der Entscheidung angefochten, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist vorgesehen.

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