Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt. Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach organisiert im Stadtgebiet die Durchführung der Wahlen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der vergangenen Woche per Post an die Wählerinnen und Wähler versandt. Weitere Informationen zu wichtigen Terminen gibt das städtische Wahlamt bekannt.
Briefwahlunterlagen beantragen
Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Alternativ ist dies auch über den personalisierten QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung oder online auf der Website der Stadtverwaltung möglich. Die Wahlunterlagen werden nach erfolgreicher Beantragung per Post zugestellt.
Da die Stimmzettel dem Wahlamt erst ab dem 10. Februar vorliegen, kann die Zustellung der Wahlunterlagen erst danach erfolgen. Aufgrund der hohen Anzahl an Briefwählerinnen und Briefwählern können die Unterlagen voraussichtlich erst ab dem 17. Februar eintreffen. Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt eingehen, wird empfohlen, den roten Wahlumschlag direkt im Briefwahlbüro abzugeben oder in den Briefkasten des Gebäudes in der Hochstraße 48 einzuwerfen.
Briefwahlbüro Bad Kreuznach ab 10. Februar geöffnet
Ab Montag, dem 10. Februar, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro in der Hochstraße 48 (ehemaliges Stadthaus) beantragt und abgeholt werden. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei und ermöglicht zudem das direkte Ausfüllen der Stimmzettel vor Ort.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros Bad Kreuznach
- Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr
- Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr
- Freitag, 21. Februar: 7.30 bis 15.00 Uhr
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach bittet um Verständnis für mögliche Verzögerungen bei der Ausgabe der Briefwahlunterlagen.