Insolvenz Bodenheim
Insolvenz

Insolvenz Bad Kreuznach/Volxheim – Über das Vermögen der Haus plus + DIE Wohnbau GmbH mit Sitz in Volxheim wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am 28. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Vorläufige Insolvenz-Verwalterin bestellt

Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Frank Huber, steht nun unter vorläufiger Verwaltung. Verfügungen der Firma sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von der Kanzlei Dr. Schiebe & Coll. wirksam. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Bad Kreuznach und ist auf Insolvenzrecht spezialisiert.

Schuldner zur Beachtung des Beschlusses aufgefordert

Schuldner des Unternehmens wurden vom Insolvenz-Gericht dazu aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten. Weitere Details zum Verfahren können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich

Das betroffene Unternehmen kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die internationale Zuständigkeit des Insolvenz-Verfahrens anzufechten. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der offiziellen Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Das Verfahren wird am Amtsgericht Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen HRB 4269 geführt. Weitere Informationen können dort eingeholt werden.

Was ist eine Insolvenz?

Der Begriff Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit einer Person, eines Unternehmens oder einer Institution. Eine Insolvenz liegt vor, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen dauerhaft zu erfüllen. Dies kann durch eine wirtschaftliche Schieflage, hohe Schulden oder unerwartete finanzielle Belastungen verursacht werden.

Es gibt drei Hauptarten der Insolvenz:

  • Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner kann seine fälligen Rechnungen und Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner kann absehen, dass er in naher Zukunft nicht mehr zahlungsfähig sein wird.
  • Überschuldung: Die Verbindlichkeiten eines Unternehmens oder einer Person übersteigen das vorhandene Vermögen, und es gibt keine realistische Aussicht auf eine Besserung der finanziellen Lage.

In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es ein gesetzlich geregeltes Insolvenzverfahren, das entweder dazu dient, die Gläubiger eines Schuldners fair zu bedienen oder eine wirtschaftliche Sanierung (z. B. durch einen Insolvenzplan) zu ermöglichen. Dabei unterscheidet man zwischen der Regelinsolvenz für Unternehmen und Selbstständige sowie der Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen.

Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das vollständige Ende eines Unternehmens oder die lebenslange finanzielle Einschränkung einer Privatperson. In vielen Fällen können Unternehmen durch Sanierungsmaßnahmen gerettet werden, und Privatpersonen erhalten durch eine sogenannte Restschuldbefreiung nach einer bestimmten Zeit die Möglichkeit, finanziell neu zu starten.

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