Nachdem wochenlang verhandelt wurde, kam es dann am Ende doch zu einer Einigung zwischen CDU, CSU und SPD. Große Würfe sind ausgeblieben, vor allem mit Blick auf etwaige Steueränderungen. Dennoch wird es ein paar Veränderungen geben. Zumindest in der Theorie. Denn viele Steuerpläne sind erst für einen späteren Zeitraum geplant und daher noch nicht beschlossen.
Glücksspiel bleibt unangetastet
Durch die bundesweite Regulierung nimmt der Staat Steuern beim Glücksspiel ein. Möchte man als Betreiber eines Online Casinos eine deutsche Lizenz von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – GGL -, dann sind aber einige Hürden zu überwinden. Damit es zur Ausstellung der Lizenz kommt, muss der Betreiber zuerst einmal zwei Systeme installieren: LUGAS und OASIS. Dabei handelt es sich a) um das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem und b) um Online Abfrage Spielerstatuts. LUGAS überprüft, dass der Spieler nicht mehr als 1.000 Euro pro Monat plattformübergreifend auf das Glücksspielkonto transferiert, während in der OASIS Datenbank gesperrte Spieler geführt werden.
Nebenbei gibt es dann noch diverse andere Einschränkungen: Der Spieler darf einen maximalen Einsatz von 1 Euro leisten und muss zwischen jedem Spin 5 Sekunden warten. Zudem gibt es kein Live Casino Angebot und ein sehr stark beschränktes Angebot an Zahlungsoptionen. Wer keine Lust auf diese Einschränkungen hat, sollte sich die Top Online Casinos bewertet von Pokerfirma.com ansehen. Denn operiert das Online Casino mit einer Lizenz von einer internationalen Glücksspielbehörde, dann fallen die deutschen Eigenheiten weg. Laut deutschem Gesetz ist das Online Casino ohne deutsche Lizenz illegal, aber durch die EU Dienstleistungsfreiheit darf das Angebot dennoch zur Verfügung gestellt werden und der Spieler macht sich hier auch nicht strafbar.
Höhe Steuern sind hier nicht geplant, auch keinerlei Veränderungen mit Blick auf Lockerungen im Bereich des Spielerschutzes.
Die Entfernungspauschale
Unternehmer und Arbeitnehmer können für Wegstrecken zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und ab Kilometer 21 dann 38 Cent als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten absetzen. Ab dem 1. Januar 2026 gibt es keine 20 Kilometer-Grenze mehr – ab diesem Zeitpunkt ist schon der erste Kilometer mit 38 Cent steuerlich absetzbar. Das wird vor allem jenen Arbeitnehmern und Unternehmern finanziell etwas helfen, die lange Wegstrecken zurücklegen müssen.
Die degressive Abschreibung
Mit der degressiven Abschreibung sollen Investitionsanreize geschaffen werden. Die Höhe der degressiven Abschreibung soll maximal 30 Prozent betragen und entspricht daher dem Dreifachen des linearen Abschreibungssatzes. In den ersten Jahren der Abschreibungsphase entstehen dadurch durchaus hohe Steuervorteile. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass die Abschreibungsmethode bereits für Investitionen in den Jahren 2025, 2026 und auch 2027 gelten soll. Hier für Investitionen in die Ausrüstung. Sieht man sich die Definition des Statistischen Bundesamts an, sind es bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens – also Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte.
Änderungen bei Überstunden und für Rentner
Die Regierung will den Zuschlag für geleistete Überstunden umgehend steuerfrei stellen. Das heißt, Mehrarbeit soll sich lohnen. Was man damit erreichen will? Der Angestellte soll motiviert werden, ein höheres Nettogehalt zu erzielen, damit es zu einer Steigerung der deutschen Wirtschaftsleistung kommt. Wenn nämlich 60 Prozent bis 70 Prozent der Überstunden den Sozialversicherungsbeiträgen zum Opfer fallen, motiviert das keinesfalls.
Bei den Teilzeitbeschäftigten gibt es ebenfalls Änderungen: Wenn der Arbeitgeber eine Prämie bezahlt, sodass dann der Arbeiter seine Stunden aufgestockt, wird diese steuerbegünstigt sein. Noch ist aber unklar, wann das sein wird. Im Koalitionsvertrag gibt es dahingehend keine konkreten Informationen.
Änderungen gibt es auch für Rentner: Erreicht der Steuerzahler das gesetzliche Rentenalter, kann er pro Monat einen Zusatzverdienst von 200 Euro erzielen, der dann steuerfrei ist. Das hat mehrere Vorteile für die Arbeitgeber: Einerseits profitiert der Betrieb von der jahrelangen Berufserfahrung, andererseits profitiert der Rentner vom Nebenjob und dem Zusatzverdienst.
Im Fokus der Regierung: Kapitalgesellschaften
Wenn die Geschäfte im Rahmen einer Kapitalgesellschaft abgewickelt werden, so gilt ab dem 1. Januar 2028 ein niedrigerer Körperschaftsteuersatz. Derzeit liegt die Körperschaftsteuer bei 15 Prozent; dieser sinkt ab dem 1. Januar 2028 um 1 Prozent pro Jahr, sodass nach fünf Jahren eine Steuer in der Höhe von 10 Prozent zu entrichten ist.