Kontrollen Autobahnpolizei: Im Rahmen gezielter Verkehrskontrollen in der Nacht zum Freitag, dem 4. April 2025, verzeichnete die Autobahnpolizei Gau-Bickelheim eine Reihe teils gravierender Verkehrsdelikte. Neben überhöhten Geschwindigkeiten auf der A61 und angrenzenden Landstraßen sorgte vor allem ein E-Scooter-Fahrer mit gleich mehreren Gesetzesverstößen für besonderes Aufsehen. Die Bilanz der Nacht: hohe Bußgelder, Fahrverbote und mehrere Strafanzeigen.
Autobahnpolizei Gau-Bickelheim stoppt Mercedes mit Tempo 150
Gegen 23 Uhr fiel den Beamten ein Mercedes-Geländewagen in Höhe der Gemarkung Dorsheim auf. Bei erlaubten 100 km/h wurde das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h gemessen. Der 28-jährige Fahrer aus Ludwigshafen am Rhein muss nun mit einem Bußgeld und einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen.
Erneute Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße
Weniger als eine Stunde später, gegen 23:45 Uhr, geriet ein weißer BMW ins Visier der Streife. Der Wagen wurde auf der A61 bei Daxweiler bei erlaubten 130 km/h mit 147 km/h gemessen. Der Fahrer fuhr anschließend an der Ausfahrt Stromberg ab. Auf der L 214 zwischen Stromberg und Waldalgesheim wurde er erneut mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt – diesmal mit 101 km/h bei erlaubten 70 km/h. Der 30-Jährige aus dem Landkreis Mainz-Bingen erklärte, das entsprechende Tempolimit-Schild übersehen zu haben. Auch ihn erwartet ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.
E-Scooter-Fahrer sorgt für Überraschung
Für besonderes Erstaunen bei den Beamten sorgte wenig später ein 59-jähriger E-Scooter-Fahrer aus dem Landkreis Bad Kreuznach. Er wurde in der Nähe des Autohofes Waldlaubersheim kontrolliert – unterwegs zu seiner Freundin und das ganz ohne Kennzeichen. Bei der Überprüfung stellten die Polizisten fest: Der E-Scooter war weder versichert noch zugelassen – und dazu noch als gestohlen gemeldet. Doch damit nicht genug: Der Mann räumte ein, unter dem Einfluss von Marihuana und Amphetaminen zu stehen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde zudem ein verbotenes Einhandmesser gefunden. E-Scooter und Messer wurden sichergestellt, eine Blutprobe wurde angeordnet.
Gleich mehrere Strafanzeigen für den 59-Jährigen
Den 59-Jährigen erwarten nun mehrere Strafverfahren: wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz. Auch ein Bußgeld wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ist zu erwarten. Immerhin gibt es ein kleines Happy End: Der rechtmäßige Eigentümer des gestohlenen E-Scooters darf sich über die baldige Rückgabe seines Fahrzeugs freuen.