Nachrichten Alzey: Eine Verkehrskontrolle in Alzey hat am Samstagabend zu einem ungewöhnlichen und zugleich erschütternden Fund geführt. Polizeibeamte stoppten gegen 17 Uhr eine Frau, die mit einem E-Scooter unterwegs war – und ihren vierjährigen Sohn dabei auf höchst gefährliche Weise transportierte.
Kind mit Fahrradschloss fixiert
Wie die Polizei berichtet, fiel den Beamten zunächst auf, dass am Elektrokleinstfahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Eine Überprüfung ergab, dass die Frau keinen gültigen Versicherungsschutz für den E-Scooter besaß.
Doch die eigentliche Überraschung folgte, als die Polizisten das Fahrzeug genauer in Augenschein nahmen:
Vor der Fahrerin stand ihr kleiner Sohn – und war mit einem Fahrradschloss an die Lenkstange gebunden. Auf Nachfrage erklärte die Frau, sie habe das Kind „gesichert“, um zu verhindern, dass es während der Fahrt herunterfalle. Die Beamten reagierten fassungslos: Ein solches Verhalten sei hochgefährlich und verantwortungslos, betonte ein Sprecher der Polizeiinspektion Alzey.
Drogenverdacht bestätigt sich
Damit nicht genug: Während der Kontrolle ergaben sich auch Hinweise auf Drogenkonsum. Ein Schnelltest reagierte positiv auf Amphetamin. Daraufhin wurde die Frau zur Dienststelle gebracht, wo ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Polizei leitete mehrere Verfahren ein – strafrechtliche Ermittlungen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und unter Drogeneinfluss sowie Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des unerlaubten Transports des Kindes.
Polizei warnt vor Leichtsinn auf E-Scootern
Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, erneut vor leichtsinnigem Verhalten im Straßenverkehr zu warnen.
„E-Scooter sind keine Spielzeuge und schon gar nicht für den Transport von Kindern geeignet“, heißt es in der Mitteilung. Wer Kinder auf einem solchen Fahrzeug mitnimmt, bringe sie in akute Lebensgefahr. Zudem gilt: E-Scooter dürfen nur mit gültiger Versicherung und Kennzeichen betrieben werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.
Ermittlungen laufen
Das Kind blieb bei dem Vorfall glücklicherweise unverletzt. Die Beamten informierten jedoch das Jugendamt, um mögliche Folgeprüfungen zur Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Die Ermittlungen gegen die 32-jährige Frau dauern an. Nach Auswertung der Blutprobe entscheidet nun die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen.
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