DLRG fordert: Schwimmunterricht an Schulen muss bis 2030 selbstverständlich sein
Vor vier Jahren konnten rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule nicht sicher schwimmen. Nach fast zwei Jahren Pandemie mit lange geschlossenen Bädern und deutlichen Einschränkungen in der Schwimmausbildung dürfte das Ergebnis inzwischen noch weitaus schlechter ausfallen
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) gratuliert Bundeskanzler Olaf Scholz sowie den neuen Ministerinnen und Ministern zum Amtsantritt. Verbunden mit diesen Glückwünschen ist der Wunsch, dass die neue Bundesregierung mit dafür sorgen möge, dass künftig jedes Kind zum Ende der Grundschule sicher schwimmen kann.
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Schwimmunterricht muss selbstverständlich sein
„Schwimmen ist eine Kulturtechnik, die zur Grundausbildung gehört, wie das Lesen, Schreiben und Rechnen“, sagt die Präsidentin der DLRG, Ute Vogt. Das Ziel müsse sein, dass bis zum Jahr 2030 der Schwimmunterricht in allen Schulen selbstverständlich geworden ist. „Überall in den Städten und im ländlichen Raum. Ein ‚Idealerweise‘ wie beim Kohleausstieg darf es da nicht geben.“
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Nur 40 % der Grundschüler können Schwimmen
Bereits 2017 bekannten sich die Kultusministerien von Bund und Ländern zum Ziel des Sicheren Schwimmens in der Schule. Sicher schwimmen kann, wer im Schwimmunterricht vier definierte Niveaustufen bewältigt oder das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) ablegt. Vor vier Jahren konnten rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule nicht sicher schwimmen. Nach fast zwei Jahren Pandemie mit lange geschlossenen Bädern und deutlichen Einschränkungen in der Schwimmausbildung dürfte das Ergebnis inzwischen noch weitaus schlechter ausfallen.
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Jedes Jahr schließen 80 Schwimmbäder
Die Zeichen, dass sich die Situation bald ändern könnte, stehen schlecht: Heute gibt es rund 1.600 für die Schwimmausbildung geeignete Bäder weniger als noch vor 20 Jahren. Im Durchschnitt sind also jedes Jahr 80 Schwimmbäder von der Landkarte verschwunden. Annähernd 25 Prozent aller Grundschulen können keinen Schwimmunterricht mehr anbieten, weil es an einem erreichbaren Bad mangelt. Die Wartezeiten der Vereine für die Plätze in den Schwimmkursen werden immer länger und sind während der Pandemie vielerorts schier explodiert.
Ute Vogt wurde am 23. Oktober 2021 in Dresden zur neuen Präsidentin der DLRG gewählt. | Foto: DLRG/Denis Foemer
„Damit unsere Kinder im Wasser sicher unterwegs sind, brauchen wir für die Schulen und Vereine dauerhaft wieder mehr Wasserflächen, die für das Schwimmen lernen geeignet sind“, so die DLRG Präsidentin.
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Bäderbedarfsplan erstellen und umsetzen
Nun sei es an der Zeit, die Trendwende einzuleiten. Der im Ampel-Koalitionsvertrag angekündigte „Entwicklungsplan Sport“ sowie die in Aussicht gestellte Erhöhung der Investitionen in Sportstätten mit besonderer Berücksichtigung der Schwimmbäder klinge vielversprechend. „Doch den Ankündigungen müssen jetzt Taten folgen“, findet die DLRG Chefin und ergänzt: „Bund und Länder müssen gemeinsam einen flächendeckenden bundesweiten Bäderbedarfsplan aufstellen und diesen auch umsetzen.“ Dessen Grundannahme müsse sein, dass jede Schule ein Bad in erreichbarer Nähe nutzen kann. Die DLRG stehe bereit, einen solchen Prozess beratend zu unterstützen.
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Viele Bäder sind sanierungsbedürftig
Dafür brauche es neue Schwimmbäder und langfristig auch etwa 14 Milliarden Euro für die Sanierung und den Erhalt des Bestands. Vogt: „Viele unserer Bäder sind vor Jahrzehnten gebaut worden und arg sanierungsbedürftig. Bund und Länder mit den Kommunen sollten das je zur Hälfte stemmen.“ Bisherige Förderprogramme führten mancherorts zu einer verbesserten Situation, lösten aber nicht das gesamte Problem. Die im Investitionspaket Sportstätten veranschlagten 380 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren beispielsweise reichten bei weitem nicht aus – zumal die Kommunen das Geld zumeist in Sporthallen oder -plätze investierten. Ein wichtiger Grund: Rund 75 Prozent der Kosten für ein Schwimmbad entstehen während der Betriebsphase. Neben der Förderung der energetischen Sanierung brauchen die Kommunen als Badbetreiber deshalb auch Zuschüsse für den Unterhalt, um die Bäderversorgung nachhaltig sicherzustellen.
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