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Nachrichten Wiesbaden

| Wer sein Kind in einer Kindertagesstätte, der öffentlich geförderten Kindertagespflege, einer betreuenden Grundschule oder Grundschulkinderbetreuung angemeldet hat, wird im April von der Beitragszahlung befreit. Das beschloss der Magistrat an diesem Dienstag in seiner Sitzung. Dieser Beschluss gilt sowohl für Einrichtungen der Stadt Wiesbaden als auch Kindertagesstätten und Grundschulkinderbetreuung von freien Trägern.

 


Ebenfalls wird bei den städtischen Einrichtungen auf die Abbuchung des Verpflegungsgeldes verzichtet. Diese Maßnahme erfordert bei den freien Trägern nochmal eine gesonderte Betrachtung.

Zahlungen der Beitragsbezuschussung ebenfalls ausgesetzt

„Der Magistrat sendet damit ein ganz wichtiges Signal an die Wiesbadener Eltern“, berichtet Sozialdezernent Christoph Manjura. „Mit der Aussetzung des Beitragseinzugs haben wir einen unbürokratischen Weg gefunden, die finanzielle Belastung der Eltern von über 17.000 Kindern in Kitas, Tagespflege und Grundschulen in den kommenden Wochen abzumildern“, erklärt er. Für den April würden die Zahlungen der Beitragsbezuschussung, zum Beispiel die Reduzierung des Geschwisterbeitrags ebenfalls ausgesetzt.

„Über eine endgültige Erstattung der Beiträge werden Magistrat und Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer entsprechenden Sitzungsvorlage entscheiden, welche die finanziellen Auswirkungen darstellt und auch eine rechtliche Würdigung, beispielsweise der Vertragsbeziehungen mit den freien Trägern enthält“, erklärt der Sozialdezernent.

Eltern sollen finanziell entlastet werden

In der aktuellen Satzung der Kindertagesstätten ist eine Erstattung der Beiträge und Verpflegungsgebühr ab sechs aufeinanderfolgenden Tagen geregelt. Dies gilt eigentlich nur in Folge von streikbedingten Schließungen. „Die aktuelle Satzung hebt zwar nur auf den Streikfall ab. Politisch herrscht aber im Magistrat Einigkeit darüber, dass die Eltern durch die Schließung von Kitas und Schulen vor große Herausforderungen gestellt werden und sie auf diesem Weg wenigstens teilweise finanziell entlastet werden sollen“, so Manjura.

„Der Magistrat wolle mit seinem heutigen Beschluss die Eltern in dieser schwierigen Situation unterstützen. Und das Sozialdezernat erhalte dadurch eine gute Beschlussgrundlage um gemeinsam und solidarisch mit den freien Trägern die offenen finanziellen und rechtlichen Fragen abzuarbeiten“, sagt Manjura.