StartMainzInsolvenz der massUP GmbH in Mainz angeordnet

Insolvenz der massUP GmbH in Mainz angeordnet

Mainzer Digitalunternehmen unterliegt gerichtlichen Verfügungsbeschränkungen – Beschluss unter Aktenzeichen 280 IN 128/26 erlassen

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der massUP GmbH hat das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Mainz am 25.06.2026 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das Verfahren wird unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 280 IN 128/26 geführt. Das betroffene Unternehmen hat seinen Sitz in der Annabergstraße 18, 55131 Mainz und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 46430 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter und Geschäftsführer der Gesellschaft fungiert A. Bieser.

Durch den gerichtlichen Beschluss verliert das Unternehmen die freie Verfügungsgewalt über seine Vermögenswerte. Rechtliche Verfügungen der massUP GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch dann rechtswirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter diesen ausdrücklich zustimmt.

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Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Insolvenzgericht den Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch bestellt. Er führt die Verwaltung über die Kanzlei c/o BGP Insolvenzverwalter mit Sitz in der Kaiserstraße 39, 55116 Mainz. Für die Kontaktaufnahme und die Abstimmung stehen die Telefonnummer 06131/3337960, die Telefaxnummer 06131/3337961 sowie die E-Mail-Adresse mail@bgp-insol.de zur Verfügung.

Im Zuge dieses Beschlusses werden alle Schuldner der massUP GmbH (Drittschuldner) dringlich aufgefordert, ausstehende Zahlungen oder Leistungen nur noch unter strikter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Regelungen zur Rechtsmittelbelehrung und Fristen

Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Zudem können auch Gläubiger die sofortige Beschwerde einlegen, falls das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll.

Die Beschwerde muss innerhalb einer gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz eingereicht oder bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Für die Fristwahrung ist der Eingang beim Amtsgericht Mainz entscheidend. Die Frist beginnt mit der Zustellung beziehungsweise der Verkündung der Entscheidung. Im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt der Fristlauf, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage vergangen sind. Die Beschwerdeschrift muss unterzeichnet sein und die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die entsprechende Erklärung enthalten.

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