StartRheingau-Taunus-KreisInsolvenz der An Wa Transporte GmbH aus Taunusstein

Insolvenz der An Wa Transporte GmbH aus Taunusstein

Amtsgericht Wiesbaden beschließt Verfahrenseröffnung unter Aktenzeichen 10 IN 132/26 – Schriftliches Prüfungsverfahren bis September angeordnet

Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Wiesbaden hat am 22.06.2026 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der An Wa Transporte GmbH offiziell eröffnet. Das Verfahren wird unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 10 IN 132/26 geführt. Das Logistikunternehmen hat seinen Sitz in der Adolfstraße 36, 65232 Taunusstein und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 27138 registriert. Als gesetzlicher Vertreter und Geschäftsführer der Gesellschaft fungiert S. Warmbrunn.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB bestellt. Die Kanzleiräume des Verwalters befinden sich in der Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden. Für die Kontaktaufnahme sowie die Einreichung von Unterlagen stehen die Telefonnummer 0611 945 864 26, die Telefaxnummer 0611 945 864 28 sowie die E-Mail-Adresse insolvenz@bop.legal zur Verfügung.

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Aufforderung an Gläubiger und Schuldner der An Wa Transporte GmbH aus Taunusstein

Mit der Eröffnung des Verfahrens sind die Gläubiger der An Wa Transporte GmbH aufgerufen, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 174 InsO bis spätestens zum 04.08.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Anmeldung sind entsprechende Nachweise wie Urkunden, Rechnungen und sonstige Belege beizufügen. Zudem sind die Gläubiger verpflichtet, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Hierbei müssen der Gegenstand, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung genau bezeichnet werden. Eine schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung dieser Mitteilung verpflichtet zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen oder Institutionen, die noch finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Transportgesellschaft haben (Drittschuldner), werden gerichtlich aufgefordert, ab sofort keine Zahlungen mehr an das Unternehmen selbst zu leisten, sondern sämtliche Beträge ausschließlich an den Insolvenzverwalter abzuführen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren und Stichtag im September zur Insolvenz der An Wa Transporte GmbH aus Taunusstein

Das zuständige Insolvenzgericht hat angeordnet, dass das Verfahren im schriftlichen Wege durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Als Stichtag, welcher dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 01.09.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen alle relevanten Erklärungen, Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Dies betrifft unter anderem Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie Beschlüsse über den weiteren Fortgang des Verfahrens, wie etwa eine potenzielle Unternehmensstilllegung, eine vorläufige Fortführung oder die Verwertung der Insolvenzmasse. Auch besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie eine geplante Betriebsveräußerung oder die Aufnahme von Darlehen, bedürfen der fristgerechten schriftlichen Abstimmung. Die Insolvenztabelle sowie die Anmeldungsunterlagen werden nach Ablauf der Anmeldefrist innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums bis zum Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

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