Eine nächtliche Streifenfahrt der Polizeiinspektion Bingen hat am frühen Montagmorgen (15. Juni 2026) zu einem dicken Sündenregister für einen 42-jährigen Autofahrer geführt. Der Mann war den Beamten durch ein ziemlich offensichtliches Detail am Fahrzeug aufgefallen.
Fahrer ohne Kennzeichen in Waldalgesheim unterwegs
Gegen 01:45 Uhr bestreifte eine Funkstreifenbesatzung die Provinzialstraße in Waldalgesheim, als den Beamten ein vorausfahrender Pkw ins Auge sprang: An dem Wagen waren keinerlei Kennzeichen angebracht. Die Polizisten lotsten das Fahrzeug umgehend für eine Verkehrskontrolle an den Straßenrand.
Bereits beim ersten Herantreten an das Fahrerfenster schlug den Beamten ein deutlicher Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginnenraum entgegen. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 42-jährigen Fahrer brachte schnell Gewissheit und zeigte einen Wert von 1,24 Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt im deutschen Straßenverkehr eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, was den Vorfall automatisch von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochstuft.
Eine Kette von Vergehen in Waldalgesheim: Auto einfach heimlich entwendet
Im Zuge der weiteren Ermittlungen und Halterabfragen vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass die Trunkenheitsfahrt in Waldalgesheim nur die Spitze des Eisbergs war. Der 42-Jährige hatte sich die Fahrt nämlich in jeglicher Hinsicht unbefugt erlaubt:
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Fahrzeugdiebstahl im Bekanntenkreis: Der Mann hatte sich den Fahrzeugschlüssel zuvor ohne das Wissen und ohne die Zustimmung der rechtmäßigen Besitzerin angeeignet.
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Unbefugte Inbetriebnahme: Er hatte den Wagen anschließend ohne Erlaubnis gestartet und war einfach davongefahren.
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Kein Versicherungsschutz: Zu allem Überfluss besaß der Pkw zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine gültige Haftpflichtversicherung – was das Fahren ohne Kennzeichen erklärt.
Die Konsequenzen: Führerschein weg, mehrere Strafverfahren
Für den 42-jährigen Fahrer hat die illegale und alkoholisierte Spritztour ein langes Nachspiel. Die Polizeibeamten stellten noch vor Ort seinen Führerschein offiziell sicher und untersagten ihm die Weiterfahrt.
Gegen den Mann wurden von der PI Bingen direkt mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.





