StartBad KreuznachInsolvenz der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH

Insolvenz der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH

Amtsgericht Bad Kreuznach eröffnet Verfahren unter Geschäfts-Nr. 3 IN 139/25 – Stichtag für das schriftliche Prüfungsverfahren auf Ende August terminiert

Das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Bad Kreuznach hat per Beschluss das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH eröffnet. Das Verfahren wird unter der Geschäfts-Nummer 3 IN 139/25 geführt; der offizielle Eröffnungszeitpunkt wurde auf den 08.06.2026 um 09:30 Uhr festgesetzt. Das Transport- und Handelsunternehmen hat seinen Geschäftssitz in der Schulstraße 21, 55452 Laubenheim und ist im Handelsregister unter HRB 4745 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft fungiert der Geschäftsführer F. Kleind.

Als Insolvenzverwalter setzte das Gericht den Rechtsanwalt Ingo Grünewald ein, der als Fachanwalt für Insolvenzrecht tätig ist. Seine Kanzlei befindet sich in der Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach. Für die Kontaktaufnahme und das Einreichen von Unterlagen vonseiten der Verfahrensbeteiligten sind die Telefonnummer 0671/79496-12, die Faxnummer 0671/79496-10 sowie die E-Mail-Adresse tina.becher@tbs-insolvenzverwalter.de eingerichtet.

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Fristen zur Forderungsanmeldung und Pflichten der Gläubiger von F Klein Transport und Reifenhandel GmbH

Mit der Eröffnung des Verfahrens über die F. Klein Transport und Reifenhandel GmbH haben sich für alle Gläubiger sowie Schuldner des Betriebs gesetzliche Auflagen und Fristen ergeben:

  • Forderungsanmeldung: Sämtliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO müssen bis spätestens zum 05.08.2026 schriftlich und unter genauer Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung beim Insolvenzverwalter eingereicht werden.

  • Mitteilung von Sicherungsrechten: Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Unternehmens beanspruchen, sind verpflichtet, dies dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen. Hierbei müssen der genaue Gegenstand, die Art, der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung präzise benannt werden. Eine schuldhafte Verzögerung oder das Unterlassen dieser Mitteilung führt zu einer Haftung für den daraus entstehenden Schaden nach § 28 Abs. 2 InsO.

  • Leistungsverbot an das Unternehmen: Personen oder Institutionen, die finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, keine Zahlungen oder Leistungen mehr an die Gesellschaft zu richten. Alle Leistungen sind ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren und Stichtag im August der F Klein Transport und Reifenhandel GmbH

Das Insolvenzgericht hat angeordnet, dass dieses Verfahren ausschließlich schriftlich durchgeführt wird. Eine mündliche Gläubigerversammlung findet somit nicht statt. Als Stichtag, der dem rechtlichen Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde vom Gericht der 26.08.2026 bestimmt.

Bis zu diesem gesetzten Termin kann die Insolvenztabelle auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach jeweils in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens können Beteiligte Widersprüche gegen die Feststellung einzelner Forderungen schriftlich einlegen. Ein solcher Widerspruch muss zwingend präzise formulieren, gegen welche konkrete Forderung er sich richtet und inwieweit er sich gegen den Grund, den Betrag oder den Rang der Forderung wendet. Nach Ablauf des Termins gelten die jeweiligen Forderungen als rechtlich festgestellt, insofern kein anderer Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung formell bestreitet. Gläubiger, deren Forderungen erfolgreich und unbestritten festgestellt wurden, erhalten im Anschluss keine gesonderte Benachrichtigung vom Gericht.

Gläubigeranträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über weitere gesetzlich bezeichnete Angelegenheiten (unter anderem gemäß den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO) können im schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf des genannten Stichtags eingereicht werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgen über das zentrale Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Der vollständige Gerichtsbeschluss inklusive der dazugehörigen Rechtsbehelfsbelehrung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit.

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