Ein 59-jähriger betrunkener Mann hat am Dienstagabend (2. Juni 2026) für eine Reihe von Einsätzen der Polizei Bad Kreuznach gesorgt und dabei eindrucksvoll bewiesen, dass eine viel befahrene Straße kein geeigneter Ort für ein Nickerchen ist. Nach mehreren gefährlichen Situationen im Straßenverkehr musste der sichtlich alkoholisierte Fußgänger den Rest der Nacht in einer Zelle verbringen.
Erste Ermahnung durch die Polizei Bad Kreuznach verpufft schnell
Über den Abend verteilt meldeten sich immer wieder besorgte Bürger und Autofahrer bei der Dienststelle. Sie berichteten von einem Mann, der im Stadtgebiet unterwegs sei und dabei ein äußerst gefährliches Verständnis der Verkehrsregeln an den Tag lege. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Kreuznach konnte den Mann schließlich auf der Wilhelmstraße in Höhe des Bourger Platzes antreffen und kontrollieren.
Die Beamten stellten bei der Überprüfung eine erhebliche Alkoholisierung fest. Dem 59-Jährigen wurde unmissverständlich erklärt, dass Fahrbahnen grundsätzlich dem fließenden Verkehr vorbehalten sind und nicht als Spazier-, Aufenthalts- oder gar Liegefläche genutzt werden dürfen. Da sich der Mann vor Ort zunächst einsichtig zeigte und seinen Weg auf dem Gehweg fortsetzte, rückte die Streife wieder ab.
Die Einsicht hielt jedoch nicht lange an. Nur wenig später gingen bei der Einsatzzentrale erneut Notrufe über einen stark betrunkenen Mann ein, der durch sein Verhalten massive Gefahrensituationen heraufbeschwöre.
Autofahrer müssen ausweichen
Wie sich im Zuge der weiteren Ermittlungen herausstellte, war der Mann bereits seit dem Nachmittag im Bereich der Innenstadt negativ aufgefallen. Neben lautstarken Diskussionen und Pöbeleien gegenüber Passanten hatte er sich wiederholt unvermittelt mitten auf die Fahrbahn gelegt. Mehrere Verkehrsteilnehmer mussten daraufhin Vollbremsungen einlegen oder abrupt ausweichen, um eine lebensgefährliche Kollision mit dem Liegenden zu verhindern.
Da die vorangegangenen mündlichen Verwarnungen keinerlei Wirkung zeigten, griffen die Einsatzkräfte konsequent durch. Zur Abwendung weiterer Gefahren für den Mann selbst sowie für die unbeteiligten Autofahrer wurde der 59-Jährige in Gewahrsam genommen. Er wurde an eine deutlich sicherere Örtlichkeit verbracht: In einer Zelle der Polizeidienststelle konnte er seinen Rausch bis zum nächsten Morgen ausschlafen – fernab von fließendem Verkehr, gefährdeten Passanten und unfreiwilligen Bremsmanövern. Auf ihn kommt nun ein entsprechendes Verfahren zu.





