StartMainzPublic Viewing in Mainz zur WM 2026 - Diese Regelungen gelten

Public Viewing in Mainz zur WM 2026 – Diese Regelungen gelten

Klare Grenzen für späte Spiele zum Schutz der Nachtruhe von Anwohnern

Der Countdown läuft: Vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (11. Juni bis 19. Juli 2026 in den Ländern USA, Mexiko und Kanada) erlässt die Stadtverwaltung Mainz eine Allgemeinverfügung zum Public Viewing. Diese regelt die Ausnahmen vom Lärmschutz für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien („Public Viewing“) sowie den Betrieb der damit verbundenen Außengastronomie.

Aufgrund der erheblichen Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in Nordamerika fallen viele Spielzeiten in die späten Abendstunden respektive Nachtstunden. Die Neuregelung schafft hierfür nun den notwendigen rechtlichen Rahmen in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt.

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Befristete Ausnahme vom Landesimmissionsschutzgesetz für das Public Viewing in Mainz

Um dem großen gesellschaftlichen Bedürfnis und dem öffentlichen Interesse an gemeinsamen Fußballübertragungen Rechnung zu tragen, gilt für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz eine befristete Ausnahme von den Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImSchG).

Der Betrieb von entsprechenden Freiluft-Übertragungsanlagen ist für alle Spiele zulässig, deren offizieller Anstoß zwischen 08.00 Uhr und inklusive 21.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr (mitteleuropäischer Sommerzeit, MESZ) erfolgen. Gaststätten, die regulär einer Einschränkung ihrer Betriebszeit unterliegen, dürfen während dieser Zeiten für die Übertragung im Freien geöffnet bleiben.

Die Regelungen im Detail: Unterschiede zwischen Gruppen- und Finalphase

Bei den erlaubten Übertragungszeiten wird rechtlich zwischen den einzelnen Turnierphasen unterschieden:

  • Während der Gruppenphase (11. bis 28.06.2026): In diesem Zeitraum sind Übertragungen der Spiele mit einer offiziellen Anstoßzeit bis 22.00 Uhr (MESZ) im Außenbereich zulässig.

  • In den Ausscheidungsrunden und der Finalphase (29.06. bis 19.07.2026): Für die K.-o.-Spiele gilt die Genehmigung nur für Partien mit einer Anstoßzeit bis maximal 21.00 Uhr (MESZ).

Strikte Nachtruhe: Keine Live-Übertragungen nach Mitternacht im Freien

Spiele, die zu einem späteren Zeitpunkt angepfiffen werden, fallen ausdrücklich nicht unter diese Erleichterung. Eine Übertragung solcher Begegnungen ist im Außenbereich generell untersagt. Die zeitlichen Grenzen wurden von der Stadtverwaltung bewusst so gewählt, dass die genehmigten Übertragungen inklusive eventueller Verlängerungen und Elfmeterschießen bis spätestens 24.00 Uhr beendet sind.

Da mögliche Verlängerungen und Elfmeterschießen bei noch späteren Anpfiffzeiten viel zu weit in die gesetzliche Nachtruhe hineinreichen würden, ist eine Übertragung hierfür im Freien zum Schutz der Bevölkerung nicht zumutbar und daher nicht erlaubt. Zudem betont die Stadtverwaltung, dass alle Betreiber von Public-Viewing-Flächen dazu verpflichtet sind, die akustischen Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.

Weitere detaillierte Regelungen und Auflagen können der offiziellen Allgemeinverfügung entnommen werden, die von der Landeshauptstadt am Freitag im Mainzer Amtsblatt veröffentlicht wird.

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