StartFrankfurtInsolvenz der Centercopy GmbH am Amtsgericht eröffnet

Insolvenz der Centercopy GmbH am Amtsgericht eröffnet

Rechtsanwältin Eliza Kryc zur Insolvenzverwalterin bestellt – Schriftliches Verfahren für Frankfurter Druckdienstleister

Über das Vermögen der Centercopy GmbH mit Sitz in der Kurt-Schumacher-Straße 37, 60311 Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 810 IN 283/26 C-16-1), wurde am 11.05.2026 um 20:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Das im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 73029 geführte Unternehmen wird durch den Geschäftsführer S. Amlouka vertreten. Die Centercopy GmbH ist auf Druck- und Kopierdienstleistungen inklusive Weiterverarbeitung sowie den Handel mit Bürosystemen und entsprechendem Zubehör spezialisiert.

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Bestellung der Insolvenzverwaltung

Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eliza Kryc von der Kanzlei MTJZ ernannt. Die Kanzlei hat ihren Sitz am Nibelungenplatz 3 in 60318 Frankfurt am Main. Für Gläubiger und Beteiligte ist die Insolvenzverwaltung telefonisch unter 069/ 90 55 99 49 oder per E-Mail unter insolvenzverwaltung@mtjz.de erreichbar. Weitere Informationen zur Abwicklung stellt die Kanzlei zudem auf ihrer Internetpräsenz zur Verfügung.

Wichtige Fristen für Gläubigeranmeldungen

Die Gläubiger der Centercopy GmbH sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis spätestens zum 27.07.2026 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Es wurde das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO angeordnet, sodass kein physischer Berichts- und Prüfungstermin vor Ort stattfindet.

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Einwendungen und Antragsfristen

Einwendungen oder Widersprüche gegen angemeldete Forderungen sowie spezifische Anträge müssen bis zum 10.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main (Gebäude F, Klingerstraße 20) eingereicht werden. Dies betrifft unter anderem folgende Punkte:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO).

  • Einsetzung eines Gläubigerausschusses.

  • Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO.

  • Beschlussfassungen über die Fortführung des Unternehmens.

  • Angelegenheiten zur Rechnungslegung oder Betriebsveräußerung an besonders Interessierte.

Sollten bis zum Ablauf der Frist am 10. August keine Einwendungen vorliegen, gelten die angemeldeten Forderungen als festgestellt und notwendige Zustimmungen zu Rechtshandlungen der Verwalterin als erteilt.

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