StartAlzey-WormsInsolvenz der DenkmalanDich GmbH aus Partenheim eröffnet

Insolvenz der DenkmalanDich GmbH aus Partenheim eröffnet

Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum Sachwalter bestellt – Schriftliches Verfahren angeordnet

Über das Vermögen der DenkmalanDich GmbH, ansässig in der Freiherr-von-Wallbrunn-Straße 63, 55288 Partenheim (Aktenzeichen: 1 IN 40/25), wurde am 08.05.2026 um 14:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Unternehmen (HRB 50106, AG Mainz) wird derzeit durch einen Notgeschäftsführer vertreten. Zum Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt. Die Kanzlei ist in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, ansässig und für Gläubiger unter der Telefonnummer 06131/619230 erreichbar. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Immobilien und Projektierung von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen

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Fristen für Gläubiger zur Forderungsanmeldung

Alle Gläubiger der DenkmalanDich GmbH sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis spätestens zum 10.07.2026 beim Sachwalter anzumelden. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des § 174 InsO einzuhalten. Zudem besteht die Verpflichtung, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beansprucht werden. Ein schuldhaftes Versäumnis dieser Mitteilung kann zu Schadensersatzpflichten führen.

Zahlungsverbot an das Unternehmen DenkmalanDich GmbH

Personen oder Institutionen, die Verbindlichkeiten gegenüber der DenkmalanDich GmbH haben, werden hiermit angewiesen, keine Leistungen mehr an das Unternehmen zu erbringen. Entsprechende Zahlungen sind ab sofort ausschließlich an den Sachwalter zu leisten, um die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen (§ 28 Abs. 3 InsO).

Durchführung des schriftlichen Verfahrens und Prüfungstermin

Das Insolvenzgericht führt das Verfahren auf schriftlichem Weg durch (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 31.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu wesentlichen Verfahrensfragen schriftlich beim Gericht eingehen. Dies betrifft unter anderem:

  • Die Person des Sachwalters sowie die Besetzung eines Gläubigerausschusses.

  • Den Fortgang des Unternehmens (z. B. vorläufige Fortführung oder Stilllegung).

  • Besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie die Veräußerung des Betriebs oder von unbeweglichen Gegenständen.

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Einsichtnahme in die Insolvenztabelle

Die Insolvenztabelle sowie die zugehörigen Anmeldungsunterlagen werden in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht ausgelegt. Dieser Zeitraum liegt innerhalb des ersten Drittels zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.07.2026) und dem Prüfungstermin (31.07.2026). Zustimmungen zu bedeutsamen Rechtshandlungen gelten als erteilt, sofern bis zum Stichtag keine schriftlichen Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen ohne Widerspruch festgestellt wurden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.

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