Über das Vermögen der MTM International GmbH mit Sitz In der Witz 29, 55252 Mainz-Kastel (Aktenzeichen: 10 IN 21/26), wurde am 7. Mai 2026 um 15:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführerin Frau J. Nadia vertreten. Zum Insolvenzverwalter bestellte das zuständige Amtsgericht Wiesbaden Rechtsanwalt Dr. jur. Eike Edo Happe von der Kanzlei Eckert Insolvenzrecht GbR. Die Kanzlei ist in der Abraham-Lincoln-Straße 30 in 65189 Wiesbaden ansässig und für Gläubigeranfragen unter der Telefonnummer 0611 20 52 666 erreichbar. Gegenstand des MTM International GmbH: Die Durchführung von Umzugs- und Entrümpelungstätigkeiten, Logistik sowie der Betrieb eines Transportunternehmens, sowie Import und Export von Möbeln und Haushaltswaren
Fristen für Gläubiger und Forderungsanmeldung
Die Gläubiger der MTM International GmbH werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 19. Mai 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Hierbei sind die formalen Anforderungen des § 174 InsO zu berücksichtigen. Zusätzlich müssen Gläubiger dem Verwalter unverzüglich mitteilen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Unternehmens beansprucht werden. Eine schuldhafte Verzögerung dieser Mitteilung kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Zahlungsverbot und rechtliche Konsequenzen
Mit der Eröffnung des Verfahrens ist ein direktes Leistungsverbot verbunden: Personen oder Institutionen, die Verpflichtungen gegenüber der MTM International GmbH haben, dürfen Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft leisten. Alle Zahlungen sind ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten (§ 28 Abs. 3 InsO). Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse für die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger.
Schriftliches Verfahren und Prüfungstermin
Das Gericht hat gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO die Durchführung des Verfahrens im schriftlichen Weg angeordnet. Als Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 9. Juni 2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen alle Widersprüche gegen angemeldete Forderungen sowie Anträge zu wesentlichen Verfahrensfragen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Dies betrifft unter anderem:
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Die Person des Insolvenzverwalters und die Besetzung eines Gläubigerausschusses.
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Den Fortgang des Unternehmens (z. B. Stilllegung oder Insolvenzplan).
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Besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie die Veräußerung des Warenlagers oder von Unternehmensbeteiligungen.
Einsichtnahme und weitere Hinweise
Die Insolvenztabelle sowie die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden niedergelegt. Gläubiger sollten beachten, dass Zustimmungen zu bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gelten, wenn bis zum Stichtag kein Widerspruch erfolgt. Eine Benachrichtigung über erfolgreich festgestellte Forderungen erfolgt nicht. Der vollständige Beschluss inklusive der Rechtsmittelbelehrung kann direkt bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.






