BYC-NewsInsolvenzInsolvenz der RIM-LI Baudekoration GmbH eröffnet

Insolvenz der RIM-LI Baudekoration GmbH eröffnet

Amtsgericht Darmstadt ordnet vorläufige Verwaltung an – Zahlungsmoratorium und Sicherungsmaßnahmen in Kraft

In der Baubranche im Landkreis Darmstadt-Dieburg zeichnet sich eine wirtschaftliche Veränderung ab. Über das Vermögen der RIM-LI Baudekoration GmbH mit Sitz in Dieburg wurde am 13.03.2026 um 16:45 Uhr durch das zuständige Amtsgericht Darmstadt die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Geschäfts-Nr.: 9 IN 1049/25).

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Prüfung der Fortführungsaussichten wurde Rechtsanwältin Fatma Kreft aus Frankfurt am Main zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie übernimmt ab sofort die Aufsicht über die geschäftlichen Aktivitäten der RIM-LI Baudekoration GmbH. Mit der Anordnung des Gerichts tritt ein sogenannter Zustimmungsvorbehalt in Kraft: Jegliche Verfügungen der Geschäftsführung über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der Verwalterin rechtswirksam.

Schutzmaßnahmen und Zahlungsverbot der RIM-LI Baudekoration GmbH

Das Gericht hat gemäß der Insolvenzordnung (§ 21 Abs. 2) weitreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Den Schuldnern der RIM-LI Baudekoration GmbH – also Kunden oder Geschäftspartnern, die dem Unternehmen noch Geld schulden – wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist stattdessen ermächtigt worden, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung wurde die Einrichtung eines speziellen Insolvenzsonderkontos angeordnet, das strengen rechtlichen Vorgaben des Bundesgerichtshofs entspricht.

Auskunftspflichten der Kreditinstitute und Behörden

Um einen lückenlosen Überblick über die finanzielle Situation der RIM-LI Baudekoration GmbH zu erhalten, wurden Finanzbehörden, Banken sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, der Verwalterin umfassend Auskunft zu erteilen. Dies umfasst alle bestehenden Geschäftsbeziehungen und Kontostände, die für das Verfahren relevant sind.

Die weiteren Schritte hängen nun vom Gutachten der vorläufigen Verwalterin ab, die prüfen wird, ob genügend Masse für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorhanden ist und ob Sanierungsoptionen für den Dieburger Betrieb bestehen. Hier gibt es weitere Meldungen aus dem Bereich Insolvenz.