Das Traditionsunternehmen Rhenser Mineralbrunnen GmbH, das seit 1862 fest in der Region verwurzelt ist, hat am Montag beim Amtsgericht Insolvenz angemeldet. Trotz der finanziellen Schieflage senden der vorläufige Insolvenzverwalter und die Gewerkschaft NGG erste Signale der Zuversicht für die Rettung des Standorts.
Finanzielle Absicherung der Mitarbeiter der Rhenser Mineralbrunnen GmbH
Für die rund 140 Beschäftigten der Rhenser Mineralbrunnen GmbH gibt es eine erste wichtige Entwarnung: Ihre Löhne und Gehälter sind für die kommenden drei Monate bis Ende Mai über das Insolvenzgeld gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter Alexander Jüchser plant die offizielle Eröffnung des Verfahrens für Anfang Juni. Die Gewerkschaft NGG kündigte bereits an, „um jeden Arbeitsplatz“ kämpfen zu wollen, und sieht im deutschen Mineralbrunnen-Markt grundsätzlich weiterhin Wachstumspotenzial.
Volle Kraft voraus für das Sommergeschäft
Trotz des laufenden Verfahrens stehen die Abfüllanlagen nicht still. Der Betrieb läuft uneingeschränkt weiter.
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Strategie: Da das Wintergeschäft saisonbedingt schwächer ausfällt, wird die Zeit nun genutzt, um Vorräte für die warme Jahreszeit aufzubauen.
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Logistik: Die Belieferung von Großkunden wie Rewe und Globus sowie die Zusammenarbeit mit Lieferanten ist laut Jüchser sichergestellt.
Das Unternehmen setzt auf die Treue der regionalen Kunden, die den Brunnen bereits bei einer ersten Insolvenz vor zehn Jahren unterstützt hatten. Passenderweise wurde mit Holger Sieck derselbe Interims-Manager eingesetzt, der bereits die Sanierung vor einem Jahrzehnt begleitete.
Ursachen der Krise
Als Hauptgründe für die Insolvenz nennt das Unternehmen:
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Massiv gestiegene Transportkosten.
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Allgemeine Kaufzurückhaltung der Konsumenten
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Investitionslasten: Erst 2024 hatte Rhenser die Biermarke „Koblenzer“ übernommen, was zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte.
Ziel des Verfahrens ist die langfristige Stabilisierung und der Erhalt des Betriebs. Am kommenden Freitag findet ein wichtiges Gespräch zwischen der Gewerkschaft NGG und dem Betriebsrat der statt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.






