Baustellen in Heidesheim – Ein Mammutprojekt für die lokale Infrastruktur steht bevor: Ab Ende Februar 2026 lässt der Abwasserzweckverband Untere Selz (AVUS) die Abwasserkanalisation im Ortsbezirk Heidesheim großflächig sanieren. Bis zum Jahresende sollen der Hauptkanal sowie zahlreiche Schachtbauwerke technisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
Fast 40 Straßen von Baumaßnahmen betroffen
Die Liste der betroffenen Straßenzüge ist lang und zieht sich durch den gesamten Ortsbezirk:
- Am Judenfriedhof
- Am Kapellchen
- Am Pfingstborn
- Am Rehkampf
- Bahnhofstraße
- Binger Straße
- Bruderweg
- Burgstraße
- Clemensstraße
- Dimbergstraße
- Ernst-Ludwig-Straße
- Gartenstraße
- Gärtnerstraße
- Grabenstraße
- Heidenfahrtstraße
- Herbachstraße
- Im Dechand
- In der Bitz
- Joseph-Kehrein-Straße
- Kreuzstraße
- Mainzer Straße
- Moselstraße
- Mühlstraße
- Neue Dimbergstraße
- Obere Kreuzstraße
- Pfarrstraße
- Rektor-Sturm-Straße
- Rheinstraße
- Saiferstraße
- Sandmühle
- Schäferstraße
- Schiesstraße
- Schillerstraße
- Sierstorffstraße
- Turnerstrasse
- Uferstraße
- Wackernheimer Straße
- Waldstraße
- Zweigstraße
Moderne Technik statt offener Gräben
Die gute Nachricht für alle Anlieger: Der AVUS setzt überwiegend auf die grabenlose Sanierung. Anstatt die Straßen komplett aufzureißen, kommt moderne Robotertechnik und das sogenannte Schlauchliningverfahren zum Einsatz.
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Der Vorteil: Es müssen lediglich die Kontrollschächte mit Fahrzeugen angefahren werden.
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Einschränkungen: Die Nutzung von Toiletten oder Waschmaschinen bleibt weitgehend möglich. Das ausführende Bauunternehmen informiert die betroffenen Haushalte jeweils rechtzeitig vor Ort über kurzzeitige Pausen.
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Verkehr: Die Arbeiten erfolgen meist als Tagesbaustellen mit halbseitiger Sperrung. In Ausnahmefällen wird nachts gearbeitet oder eine Vollsperrung mit Ampelregelung notwendig.
Finanzierung der Baustellen in Heidesheim über wiederkehrende Beiträge
Ein wichtiger Punkt für Grundstückseigentümer ist die Umstellung auf das System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge. Heidesheim bildet hierfür die „Abrechnungseinheit 8“. Das bedeutet: Die Kosten für die Kanalsanierung sowie für künftige Investitionen (Fahrbahnen, Gehwege, Beleuchtung) werden auf alle Grundstücke innerhalb dieser Einheit umgelegt. Die Erhebung erfolgt in der Regel alle zwei bis drei Jahre.
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