Die Diskussion um die Parkgebühren in Bad Kreuznach wurde zuletzt durch Berichte in der regionalen Presse befeuert. In einer Stellungnahme vom 19. Februar 2026 stellt die Verwaltung klar, dass die vom Stadtrat getroffenen Entscheidungen zur Erweiterung der Bewirtschaftung rechtmäßig und im Einklang mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) stehen. Die Stadtverwaltung betont, dass sie auf Basis landesrechtlicher Verordnungen eindeutig dazu ermächtigt ist, Gebührenordnungen für den öffentlichen Raum zu erlassen.
Die Erhebung von Parkgebühren ist nicht an die Einrichtung neuer Parkverbote gebunden. Die bestehenden Parkregelungen wurden nicht verändert, sondern lediglich erweitert, indem das Parken in markierten Bereichen gebührenpflichtig gemacht wurde. Die Stadt darf aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlage jederzeit und überall dort, wo Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen zulässig ist, auch Gebühren hierfür erheben.
Rechtliche Befugnisse und Zuständigkeiten
Die Stadtverwaltung widerspricht Darstellungen, wonach der Stadtrat nicht kompetent für diese Entscheidungen sei. Die Erhebung der Parkgebühren in Bad Kreuznach stützt sich auf Paragraf 6a des StVG. Dabei ist die Verwaltung berechtigt, überall dort Gebühren zu verlangen, wo das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen zulässig ist. Eine Verknüpfung mit neuen Parkverboten ist hierfür rechtlich nicht erforderlich. Bestehende Regelungen wurden lediglich um die Gebührenpflicht in markierten Bereichen erweitert.
Transparenz bei Finanzen und Verträgen
Ein wesentlicher Teil des Statements befasst sich mit der Kooperation zwischen der Stadt und der Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH (BGK). Die Behauptung, Einnahmen aus den Parkgebühren in Bad Kreuznach flössen vollständig an die BGK ab, wird als unzutreffend zurückgewiesen:
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Pachtverhältnisse: Für nicht öffentlich-rechtlich gewidmete Grundstücke, wie den Schotterplatz am Viadukt, erhält die Stadt eine Pacht von der BGK.
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Betriebsführung: Auf öffentlich-rechtlichen Flächen erbringt die BGK Dienstleistungen für die Stadt und erhält dafür ein Entgelt.
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Einnahmeverbleib: Ein Teil der Gebühreneinnahmen verbleibt direkt bei der Stadt. Zudem behält die Stadt die alleinige Hoheit über die Festlegung der Gebührenhöhe.
Einbindung der Fachämter und Ausblick
Die Stadtverwaltung stellt zudem klar, dass sowohl das Rechtsamt als auch das Ordnungsamt in den Entscheidungsprozess eingebunden waren. Das Rechtsamt habe lediglich vertragliche Details thematisiert, die grundsätzliche Erhebung der Parkgebühren in Bad Kreuznach jedoch nicht beanstandet.
Für die Zukunft plant die Stadt ein umfassendes gesamtstädtisches Parkraumkonzept. Dieses soll über die reine Gebührenerhebung hinausgehen und Faktoren wie Stadtentwicklung, Umweltaspekte und Verdrängungseffekte berücksichtigen. Ziel ist eine dauerhaft ausgewogene Lösung für alle Verkehrsteilnehmer. Bereits seit Anfang des Jahres bietet die Stadt zudem Dauertickets an, um auf die Bedürfnisse von regelmäßigen Parkplatznutzern einzugehen.
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