Das seit dem 27. September 2025 geltende neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz hat das über vier Jahrzehnte alte Bestattungsrecht grundlegend modernisiert. Für die Einwohner von Bad Kreuznach bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: Der traditionelle Friedhofszwang wird gelockert und individuelle Wünsche rücken in den Mittelpunkt. Die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Kreuznach nimmt hierbei eine aktive Rolle ein und informiert umfassend über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die weit über das bisher Mögliche hinausgehen.
Neue Freiheiten für Urnen in Bad Kreuznach
Ein zentraler Aspekt der Gesetzesnovelle ist die weitgehende Aufhebung des Friedhofszwangs für Totenasche. Sofern Bürger aus Bad Kreuznach zu Lebzeiten eine entsprechende schriftliche Willenserklärung verfassen, bietet das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz nun folgende Optionen:
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Zuhause gedenken: Urnen dürfen fortan im privaten Wohnumfeld aufbewahrt werden.
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Beisetzung im eigenen Garten: Die Asche kann auf privaten Grundstücken in Bad Kreuznach und Umgebung verstreut oder beigesetzt werden.
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Flussbestattungen: Die Beisetzung der Asche in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar ist nun offiziell gestattet.
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Erinnerung zum Anfassen: Es ist erlaubt, die Asche zu teilen, um daraus beispielsweise Erinnerungsstücke oder Aschediamanten fertigen zu lassen.
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Kürzere Fristen: Die Mindestruhezeit für Urnen beträgt nach dem neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz nur noch fünf Jahre.
Bad Kreuznach als Vorreiter bei der sarglosen Bestattung
Ein weiterer wichtiger Punkt der Neuregelung ist der Wegfall der generellen Sargpflicht. Damit reagiert das Gesetz auf die Bedürfnisse verschiedener Glaubensgemeinschaften. Interessanterweise war Bad Kreuznach hier seiner Zeit bereits voraus: Die sarglose Bestattung (Tuchbestattung) wird in der Stadt bereits seit 2017 angeboten, da die notwendigen satzungsmäßigen Regelungen damals schon vorausschauend getroffen wurden. Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gibt dieser lokalen Praxis nun einen landesweiten, rechtssicheren Rahmen.
Wichtige Voraussetzungen für Bürger
Damit Angehörige diese neuen Freiheiten in Bad Kreuznach umsetzen können, betont die Stadtverwaltung die Notwendigkeit der Vorsorge. Die gewählte Form muss zwingend schriftlich und zu Lebzeiten festgelegt werden. Ohne eine solche dokumentierte Verfügung (z. B. eine Totenfürsorgeverfügung beim Bestatter) müssen die klassischen Bestattungsregeln befolgt werden.
Trotz der neuen Möglichkeiten bleiben die Friedhöfe in Bad Kreuznach laut Verwaltung unverzichtbare Räume der Trauer und Begegnung. Die Stadt versteht die Gesetzesänderung als Ergänzung, um den Menschen in Bad Kreuznach einen würdevollen und ganz persönlichen Abschied zu ermöglichen, der ihrer individuellen Lebensführung entspricht.
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