Verbraucherhinweis: Immer mehr Verkehrsteilnehmer entscheiden sich für eine Dashcam im Auto, um im Falle eines Unfalls den Hergang präzise dokumentieren zu können. Die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe dienen als elektronische Zeugen, die besonders bei widersprüchlichen Aussagen Licht ins Dunkel bringen können. Der ACV Automobil-Club Verkehr erläutert jedoch, dass der Einsatz einer Dashcam im Auto in Deutschland an strikte Bedingungen geknüpft ist, um die Persönlichkeitsrechte anderer nicht zu verletzen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Dashcam im Auto
Grundsätzlich ist die Installation einer Dashcam in Deutschland zulässig, sofern die Aufzeichnung nicht permanent erfolgt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbietet eine flächendeckende und anlasslose Überwachung des öffentlichen Raums.
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Zulässig: Kurze, anlassbezogene Aufnahmen. Moderne Geräte nutzen hierfür sogenannte Loops (Schleifen), bei denen alte Daten fortlaufend überschrieben werden. Nur bei einer Erschütterung oder einem manuellen Knopfdruck wird die Sequenz dauerhaft gespeichert.
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Unzulässig: Das dauerhafte Filmen ohne konkreten Grund. Wer eine Dashcam nutzt, um wahllos andere Verkehrsteilnehmer bei Verstößen zu filmen und diese anzuzeigen, handelt rechtswidrig. Die Überwachung des Verkehrs ist alleinige Aufgabe der Polizei.
Datenschutz und drohende Bußgelder
Wer eine Dashcam im Auto betreibt, muss sicherstellen, dass Aufnahmen nicht unbefugt veröffentlicht werden. Das Hochladen von Videos im Internet, auf denen Gesichter oder Kennzeichen ohne Einwilligung erkennbar sind, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.
Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen. Diese können von Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern im niedrigen vierstelligen Bereich reichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar bestätigt, dass Aufnahmen einer Dashcam im Auto als Beweismittel verwertbar sein können, betont jedoch gleichzeitig die Priorität des Datenschutzes.
Checkliste: So nutzen Sie eine Dashcam im Auto rechtssicher
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Besitzer einer Dashcam im Auto folgende Punkte beachten:
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Technische Ausstattung: Nutzen Sie Geräte mit Beschleunigungssensor (G-Sensor), die Unfälle automatisch erkennen und nur dann speichern. Achten Sie auf eine gute Bildqualität, um Details bei schlechtem Licht zu erfassen.
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Platzierung: Montieren Sie die Dashcam im Auto hinter oder unter dem Rückspiegel. Das Sichtfeld darf nicht eingeschränkt werden, und Airbags müssen frei bleiben.
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Zusatzfunktionen: Deaktivieren Sie im Zweifelsfall die Tonaufnahme, um die Privatsphäre der Insassen zu schützen. Eine zusätzliche Heckkamera kann bei Auffahrunfällen hilfreich sein.
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Kaufberatung: Bevorzugen Sie Modelle mit integrierten Datenschutzfunktionen, wie der automatischen Verpixelung von Kennzeichen.
Verwertbarkeit vor Gericht und im Ausland
Ob eine Aufnahme einer Dashcam im Auto vor Gericht zugelassen wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Richter wägen das Beweisinteresse gegen die Persönlichkeitsrechte ab. In komplexen Situationen mit widersprüchlichen Zeugenaussagen haben die Videos jedoch eine hohe Relevanz für Versicherungen und Justiz.
Vorsicht ist bei Auslandsfahrten geboten: Eine einheitliche Regelung für die Dashcam im Auto existiert in Europa nicht. In einigen Ländern ist die Nutzung stark reglementiert oder sogar gänzlich untersagt. Informieren Sie sich daher vor jeder Reise über die lokalen Bestimmungen, um hohe Strafen zu vermeiden.
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