Update zum Insolvenzverfahren der Karrié Bau GmbH – Das Amtsgericht Mainz hat am 2. Februar 2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Karrié Bau GmbH mit Sitz in der Robert-Bosch-Straße offiziell eröffnet. Das Unternehmen, das unter der Geschäftsführung von Peter-David Karrié steht, tritt damit in eine neue Phase der rechtlichen Abwicklung ein. Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Götz Lautenbach aus einer Frankfurter Kanzlei bestellt.
Fristen für Gläubiger der Karrié Bau GmbH
Im Zuge der Eröffnung wurden alle Gläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen schriftlich geltend zu machen. Die Anmeldung der Forderungen muss unter Beifügung entsprechender Belege wie Urkunden oder Rechnungen bis spätestens zum 27. März 2026 beim Insolvenzverwalter eingehen. Zudem besteht die Verpflichtung, etwaige Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Unternehmens unverzüglich mitzuteilen.
Zahlungsverbot an die Karrié Bau GmbH
Ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist die Änderung der Zahlungswege. Personen oder Firmen, die noch Verpflichtungen gegenüber der Karrié Bau GmbH haben, dürfen ab sofort keine Zahlungen mehr an das Unternehmen selbst leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen direkt an den bestellten Insolvenzverwalter zu erbringen, um die Insolvenzmasse ordnungsgemäß zu verwalten.
Schriftliches Verfahren und Prüfungstermin
Das Mainzer Gericht hat angeordnet, dass das Verfahren über die Karrié Bau GmbH schriftlich durchgeführt wird. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 29. April 2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum haben die Beteiligten die Möglichkeit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen einzureichen oder Anträge bezüglich der Person des Verwalters sowie der Besetzung eines Gläubigerausschusses zu stellen. Weitere Informationen erhalten Gläubiger beim Amtsgericht in Mainz (Aktenzeichen 280 IN 215/25). Weitere Insolvenz: Karrie Bauwerkserhaltung





