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Offizielle BaFin Warnung zu TrusTyfy veröffentlicht

Identitätsdiebstahl und gefälschte Dokumente: Finanzaufsicht warnt vor der TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Verbraucherwarnung herausgegeben. Im Zentrum steht die TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG. Das Unternehmen, das einen Geschäftssitz in Tübingen vorgibt, nutzt laut offiziellen Angaben gefälschte Dokumente der Aufsichtsbehörde, um Vertrauen bei geschädigten Anlegern zu erschleichen. Die BaFin Warnung zu TrusTyfy soll verhindern, dass Opfer von Krypto-Betrug ein zweites Mal Geld verlieren.

Die Masche: „Recovery Scam“ mit gefälschter Lizenz

TrusTyfy nimmt derzeit aktiv Kontakt zu Personen auf, die bereits Verluste auf Handelsplattformen für Kryptowährungen erlitten haben. Das Unternehmen verspricht, diese Gelder gegen eine Gebühr zurückzuholen. Um Seriosität vorzutäuschen, legen die Hintermänner eine Bescheinigung vor, die angeblich von der BaFin stammt.

Die BaFin Warnung zu TrusTyfy stellt jedoch unmissverständlich klar: „Die in dem Zusammenhang vorgelegte Bescheinigung der BaFin ist eine Fälschung.“

Es besteht zudem der Verdacht, dass das Unternehmen Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die nach der MiCAR-Verordnung erforderliche Erlaubnis erbringt.

Wichtige Fakten zur BaFin Warnung zu TrusTyfy

Die Finanzaufsicht betont, dass Anbieter von Finanz- oder Kryptodienstleistungen in Deutschland strengen Zulassungsregeln unterliegen. TrusTyfy erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Die BaFin Warnung zu TrusTyfy stützt sich rechtlich auf § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

  • Sitz des Unternehmens: Angeblich Tübingen (nicht bestätigt).

  • Hauptgefahr: Gebührenzahlungen für Leistungen, die nie erbracht werden.

  • Besonderheit: Missbrauch des Namens der Finanzaufsicht durch Dokumentenfälschung.

Wie Sie sich schützen können

Sollten Sie von Vertretern der TrusTyfy kontaktiert werden, raten Experten zu höchster Vorsicht:

  1. Leisten Sie keine Vorauszahlungen: Seriöse Behörden oder Dienstleister verlangen keine Gebühren vorab, um verlorenes Geld „freizuschalten“.

  2. Prüfen Sie die Unternehmensdatenbank: Kontrollieren Sie auf der offiziellen Website der BaFin, ob ein Unternehmen tatsächlich eine Lizenz besitzt.

  3. Keine Dokumente glauben: Lassen Sie sich nicht von offiziell wirkenden Stempeln oder Briefköpfen blenden. Die BaFin tritt niemals direkt als Vermittler für Rückholungen auf.

Die BaFin Warnung zu TrusTyfy ist ein deutlicher Appell an alle Anleger, bei unaufgeforderten Hilfsangeboten im Bereich Kryptowährungen sofort den Kontakt abzubrechen.

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